11-Jährige missbraucht
Vater lockte Vergewaltiger auf TikTok in Falle
Nachdem er erfahren hatte, dass seine Tochter vergewaltigt worden war, stellte ein Vater aus den USA dem Täter eine Falle: Er gab sich auf TikTok als das elfjährige Opfer aus, um den Kriminellen in sein Haus zu locken. Dort schoss er auf den 20-Jährigen ...
Der Vorfall trug sich in Ohio zu. Die Mutter der Elfjährigen hatte ein Video gefunden, wo zu sehen war, wie der 20-jährige Diego Montoya Gonzalez sich an dem Mädchen verging. Das erzählte sie auch dem Vater des Opfers, der daraufhin zur Tat schritt, wie „the Sun“ berichtete.
Malik Chandler (31) verwendete den TikTok-Account seiner Tochter, um Gonzales in ihr Haus zu locken. Dort fielen Schüsse – beim Eintreffen der alarmierten Polizei fanden die Beamten den 20-Jährigen mit zwei Schusswunden auf einem Stuhl sitzend vor. Er musste ins Krankenhaus eingeliefert werden.
Der 31-Jährige erklärte, dass er den Verdächtigen eigentlich nur eine Abreibung verpassen und solange festhalten wollte, bis er die Polizei anrufen konnte, damit diese ihn verhaften konnte. Doch dann habe Gonzalez nach einer Waffe in seiner Tasche gegriffen – und er habe die Schüsse abgegeben, um dem 20-Jährigen zuvorzukommen.
Vater wegen schwerer Körperverletzung angeklagt
Chandler wurde schließlich wegen schwerer Körperverletzung angeklagt und nach Zahlung einer Kaution von 100.000 US-Dollar wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Angeschossene wurde wegen fünf Fällen der Verbreitung von pornografischen Material, zwei Fällen der Vergewaltigung und einem Fall der Behinderung von Amtshandlungen angeklagt.
Denn auf dem Handy von Gonzalez wurde noch weiteres belastendes Material gefunden: Darunter auch ein Clip, in dem ein Baby oder Kleinkind zu sehen war, das sexuell missbraucht wurde, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Dennoch plädierte der Beschuldigte vor Gericht als nicht schuldig.
Sollte Gonzalez noch vor dem Ende der Verhandlung auf Kaution freigelassen werden, wurde dem 20-Jährigen untersagt, Kontakt zum Opfer oder dessen Familie aufzunehmen. Das Internet dürfe er zudem nur für berufliche Zwecke nutzen.









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