Zwei Schwerverletzte

Vermummter E-Scooter-Fahrer (16) fährt Polizist um

Vorarlberg
05.08.2026 13:10

In Feldkirch (Vorarlberg) kam es am Dienstagnachmittag zu einem folgenschweren Zusammenstoß. Ein Polizist hatte versucht, einen zu schnellen E-Scooter-Fahrer anzuhalten – doch dieser fuhr ihn einfach um. Beide Unfallbeteiligten waren zwischenzeitlich bewusstlos und erlitten schwere Verletzungen.

Am Dienstagnachmittag gegen 16 Uhr stach einer Polizeistreife in Feldkirch ein E-Scooter-Lenker mit pinkfarbener Sturmhaube ins Auge, der mit weit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Die Beamten wollten den 16-jährigen Verkehrsrowdy daraufhin anhalten, doch dieser ließ sich davon nicht beeindrucken und raste davon.

Polizist wollte Fahrer aufhalten
Ein Beamter der Diensthundeeinheit stellte daraufhin sein ziviles Dienstfahrzeug in der Hämmerlestraße ab. Er stieg aus, um den E-Scooter-Fahrer auf dem dortigen Radstreifen zum Stoppen zu bewegen – zu diesem Zweck schwenkte er mit einer Anhaltekelle. Doch statt abzubremsen, bretterte der Jugendliche mit seinem Scooter in unverminderter Geschwindigkeit auf den Polizisten zu – dieser konnte nicht mehr ausweichen, ein Frontalzusammenstoß war die Folge.

Die Unfallstelle von oben betrachtet
Die Unfallstelle von oben betrachtet(Bild: Bernd Hofmeister)

Mit schweren Verletzungen ins LKH Feldkirch
Beide Beteiligten erlitten bei dem Aufprall schwere Verletzungen. Unmittelbar nach der Kollision waren sowohl der Jugendliche als auch der Beamte nicht mehr ansprechbar. Der Rettungsdienst versorgte die Verletzten vor Ort und brachte sie anschließend ins Landeskrankenhaus Feldkirch. Der E-Scooter wurde von der Polizei sichergestellt, weiters wurden mehrere Zeugen des Vorfalls befragt.

Polizei erinnert an geltende E-Scooter-Regeln
Aus diesem aktuellen Anlass weist die Landespolizei einmal mehr auf die Vorschriften für E-Scooter in Österreich hin: Die maximale Bauartgeschwindigkeit darf 25 km/h nicht überschreiten, die Höchstleistung ist auf 600 Watt begrenzt – stärkere Geräte gelten als Kraftfahrzeuge. Das Mindestalter für die Nutzung beträgt zwölf Jahre. Für Lenker unter 16 Jahren besteht zudem eine Helmpflicht. Und wie bei Autofahrern gilt eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille.

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