Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch hat wegen der hohen Brandgefahr durch die anhaltende Trockenheit eine Verordnung erlassen. Im gesamten Bezirk gilt bis auf Widerruf ein umfassendes Verbot für offenes Feuer sowie für das Rauchen. Diese Regelung betrifft Waldgebiete und deren unmittelbare Gefährdungsbereiche. Dazu zählen angrenzende Wiesen und Freiflächen in Waldnähe, wo Funkenflug schnell übergreifen könnte.
Was genau ist nun untersagt?
Konkret verboten ist das Entzünden jeglicher Art von Feuer, also Lagerfeuer und Grillfeuer. Ebenso fällt das Verbrennen von Astmaterial oder sonstigen Gartenabfällen unter das Verbot, sofern dies in Waldnähe geschieht. Die Behörden warnen eindringlich, dass schon eine achtlos weggeworfene Zigarette oder kleinste Funken genügen, um einen verheerenden Flächenbrand auszulösen.
Hohe Strafen und Appell zur Vorsicht
Wer die Bestimmungen der Waldbrandverordnung ignoriert, muss mit strengen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Das Gesetz sieht für Zuwiderhandlungen hohe Geldstrafen oder im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen vor. Die Stadt Feldkirch ersucht die Bevölkerung, auch außerhalb der Verbotszonen besondere Vorsicht walten zu lassen und sehr sorgsam mit Feuer umzugehen.
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