In der Justizanstalt Innsbruck sitzt ein erst 14-Jähriger ein – er soll sich mit Gleichgesinnten über rechtsextreme Terroranschläge ausgetauscht haben. Die Ermittlungen und Datenauswertungen laufen nun auf Hochtouren. Die Staatsanwaltschaft bestätigt: „Es geht um Gewalttaten gegen Menschen.“ Das kann lange Haft – auch bei Jugendlichen – bedeuten.
Seit 22. Juli sitzt der 14-Jährige in der Justizanstalt Innsbruck in Untersuchungshaft. Und wieder soll es ein normaler, unauffälliger Bursche gewesen sein, der in seinem Kinderzimmer Anschlagsfantasien hegte – samt umfangreichem Waffenversteck.
Interesse für „White-Supremacy-Bewegung“
Diesmal nicht im Namen des IS, wie es bei Jugendlichen erschreckenderweise so oft der Fall ist. Laut ersten Ermittlungsergebnissen soll der Tiroler Interesse an der „White-Supremacy-Bewegung“ bezeugt haben. Dabei wird der Grundsatz verfolgt, dass besonders weiße Männer eine bestimmte Überlegenheit genießen. Eine Bewegung geprägt von Rassismus, oftmals gepaart mit Antisemitismus. In Chats soll sich der 14-Jährige mit einem schwedischen Gleichgesinnten über rechtsextremistische Terrorpläne ausgetauscht haben.
„Gewalttat gegen Menschen“
Die Handschellen klickten für den 14-Jährigen letztlich wegen versuchten Beitrags zur Begehung einer terroristischen Straftat. Um was es sich genau handelt, will der Innsbrucker Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr nicht konkretisieren: „Es geht aber um Gewalttaten gegen Menschen.“ Das kann von Mord über gefährliche Drohung bis zur vorsätzlichen Gemeingefährdung reichen – die Strafandrohung im Falle eines Prozesses unterscheidet sich dabei aber stark.
Wird eine Straftat in terroristischer Absicht begangen, erhöht sich der Strafrahmen um die Hälfte. Am Beispiel der schweren Körperverletzung wären das statt bis zu drei Jahren bis zu viereinhalb Jahre. Anwendbar ist das auf alle aufgelisteten Straftaten im Paragrafen 278c im österreichischen Strafgesetzbuch.
(2) Wer eine terroristische Straftat begeht, ist nach dem auf die dort genannte Tat anwendbaren Gesetz zu bestrafen, wobei das Höchstmaß der jeweils angedrohten Strafe um die Hälfte, höchstens jedoch auf zwanzig Jahre, hinaufgesetzt wird.
Bei Jugendlichen – wie dem nun gerade einmal 14-jährigen Terrorverdächtigen – wird das dann laut Jugendstrafrecht wieder halbiert. Am Beispiel der schweren Körperverletzung als terroristische Straftat wären das bis zu zwei Jahre und drei Monate.
Jetzt stehen laut Staatsanwaltschaft Innsbruck erst einmal umfangreiche Datenauswertungen an. Ob sich abseits des versuchten Beitrags zu terroristischen Straftaten noch weitere Vorwürfe ergeben könnten, ist also offen. Über die U-Haft wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr wird neu am 5. August entschieden.
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