Die damals 19-jährige Daniela Kammerer lag 2005 tot vor einer Telefonzelle in Innsbruck. Ein Studienkollege wurde kürzlich angeklagt, sein Verteidiger Mathias Kapferer samt Berater Albert Heiss enthüllt jetzt spannende Details.
Am 23. Juni 2005 wurde die Studentin Daniela Kammerer (19) vor einer Telefonzelle beim Rapoldipark in Innsbruck ermordet – mit zwei wuchtigen Messerstichen in Lunge und Herz. Seit damals war dieser Fall ein „Cold Case“, ungeklärt.
Am 5. Mai dieses Jahres dann der Paukenschlag! Die Staatsanwaltschaft Innsbruck gab bekannt, dass sie Anklage wegen Mordes gegen einen damaligen Studienkollegen erhoben hat – einen 42-jährigen Österreicher, der in Australien lebt.
„Eine kürzlich durchgeführte gerichtsmedizinische Untersuchung zeigte: Die DNA des 42-Jährigen konnte auf einer einst am Tatort gefundenen Zigarette sichergestellt werden“, informierte Sprecher Hansjörg Mayr. Der Tatverdacht habe sich somit erneut erhärtet, ein Geschworenengericht soll schließlich über Schuld und Unschuld entscheiden.
Spannend: Der 42-Jährige geriet bereits 2013 ins Visier der Ermittler, wurde festgenommen und saß sieben Wochen wegen Mordverdachts in U-Haft. Aus Mangel an Beweisen wurde er schließlich wieder enthaftet.
„In Anklage gibt es kein Wort zur Frage des Motivs“
Im Zuge der Neuaufnahme des Verfahrens wird der Angeklagte von Strafverteidiger Mathias Kapferer vertreten. Albert Heiss – mittlerweile emeritierter Verteidiger – fungiert als Berater, da er 2013 den 42-Jährigen vertreten hat und mit dem Fall „bestens vertraut“ ist.
„Wir haben Einspruch gegen die Anklage erhoben – und dafür gibt es gute Gründe“, sagte Kapferer am Freitag bei einem Pressegespräch und preschte vor: „In der gesamten Anklage gibt es nicht ein einziges Wort zur Frage eines möglichen Motivs.“
Ungereimtheiten rund um Termin im April 2013
Und dann listete das Duo alles minutiös auf. So ortet es „schwere Ermittlungsfehler der Polizei“. „Die Tatortarbeit erfolgte 2005 nicht lege artis. Es gab etwa keine Untersuchung des Angeklagten oder auch seines Zimmers bzw. des Studentenheimes, in dem sich das Opfer zuletzt aufgehalten hat“, schildert Kapferer.
Das Opfer war damals mit zwei Männern liiert, von einem davon hat sie sich dann getrennt. Kurz vor der Tat war sie auf dem Weg zu diesem Mann.
Verteidiger Mathias Kapferer und Berater Albert Heiss
Am 4. April 2013 habe es einen nicht näher dokumentierten Termin zwischen der polizeilichen „Cold Case“-Gruppe und der Gerichtsmedizin Innsbruck gegeben. Es sei darüber gesprochen, welche Beweismaterialien nochmals auf eine männliche DNA ausgewertet werden. „Die einst am Tatort gefundene Zigarette wurde im Zuge dessen nicht untersucht – warum nicht? 2022 wurde sie sehr wohl analysiert – warum? Am angeblich technischen Fortschritt liegt es nicht. Gutachten zeigen, dass es zu beiden Zeitpunkten dieselben Analysemethoden gab.“
„Es gibt mehrere plausible Varianten“
Zudem handle es sich bei dieser Zigarette nicht um einen „neuen belastenden“ Beweis. „Die Interpretation von DNA-Spuren ist einseitig und entgegen wissenschaftlich bestätigten Alternativen erfolgt. Es gibt mehrere plausible Varianten, die diese Spuren erklären können“, sagen die beiden.
Und: Ein für den Angeklagten entlastender DNA-Beweis sei nicht berücksichtigt worden: „Bei der Einstichstelle des Messers am T-Shirt des Opfers gab es keine DNA des Mandanten, aber eine männliche DNA eines unbekannten Mannes aus dem asiatischen Raum.“
„Fingerabdrücke und Sattel liegen nicht mehr vor“
Außerdem seien wesentliche Beweismittelspuren in Verstoß geraten. „Fingerabdrücke aus der Telefonzelle sind nicht mehr vorhanden. Auch der Sattel vom Fahrrad des Opfers liegt nicht mehr vor“, ließen Kapferer und Heiss aufhorchen.
Das dargestellte Tatgeschehen sei in ihren Augen „absurd und unbewiesen“. „Laut Anklage soll unser Mandant dem Opfer nach einer Partynacht mit Freunden gefolgt sein und sie getötet haben. Doch es gibt Zeugen, die die junge Frau alleine in der Nähe des Tatortes gesehen haben. Ein Zeuge, der erst heuer aufgetaucht ist, hat nahe dem Tatort einen Streit zwischen einem Mann und einer Person, die in den Büschen war, gesehen. Und: Eine Ohrenzeugin, die neben dem Tatort wohnte, sagte aus, zeitnah zum Tatzeitpunkt einen Streit zwischen einer jungen Frau und einem Mann mit ausländischem Akzent gehört zu haben“, so Kapferer.
Verhandlung voraussichtlich im Herbst
Der Angeklagte, „der mittlerweile eine Familie gegründet hat und ein unbescholtener Manager“ sei, sei jedenfalls nie nach Australien geflohen. „Seit seiner Zeit im Gymnasium hat er Kontakte nach Australien. Er wäre bereits 2024, nachdem er zufällig (!) von diesem neuen Ermittlungsverfahren gegen ihn erfahren hat, zur Vernehmung zur Verfügung gestanden. Und auch nun wird er sich im Fall einer Verhandlung freiwillig stellen“, weiß Heiss.
Ob diese tatsächlich stattfinden wird, ist noch unklar. Falls ja, dann voraussichtlich im Herbst.
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