Wegen der Zuschüttung von 59.000 Tonnen Altreifen will in Ohlsdorf (Bezirk Gmunden) weiter keine Ruhe einkehren. Die Gemeinde bereitet eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht vor. Der zuständige Landesrat drängt auf neues Gesetz, ein Nationalrat spricht vom Totalversagen der Behörden.
Vor sieben Jahren hätte in Ohlsdorf ein riesiges Reifenlager aus den 1950er-Jahren eigentlich vollständig geräumt sein sollen. Der dafür geltende Bescheid wurde im Mai 2011 ausgestellt. 13 Jahre später suchte die Firma ERG um eine Projektänderung an. Die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Landes genehmigte die Zuschüttung von 59.000 Tonnen Altreifen. Nach und nach regte sich Widerstand. Nun plant die Gemeinde den Gang vor das Landesverwaltungsgericht. Wie berichtet, bereitet ein Anwalt die Beschwerde vor.
Seit rund sieben Jahren hätte die vollständige Räumung abgeschlossen sein sollen. Statt die Umsetzung durchzusetzen, haben Land und Gemeindeführung zugesehen.
Michael Fürtbauer, FP-Nationalrat aus Ohlsdorf
Im Ort geht es rund. Der Ohlsdorfer National- und Gemeinderat Michael Fürtbauer (FP) ortet ein Versagen des Landes und der Gemeindeführung: „Zigtausende Tonnen Reifen sollen mit rund 44.000 Kubikmetern Erde zugeschüttet werden. Das ist kein Erfolg der Umweltpolitik, sondern das Eingeständnis jahrelangen Versagens.“
Erhöhtes Verkehrsaufkommen
Er schätzt, dass für die Anlieferung von Sand, Kies und Humus bis zu 4400 beladene Lkw-Fahrten erforderlich wären: „Das verursacht zusätzlichen Verkehr, Lärm, Staub und Straßenschäden. Trotzdem finden sich im Bescheid für die Zuschüttung keine ausreichend konkreten Vorgaben zu täglichen Höchstmengen, Betriebszeiten, Straßenreinigung oder etwa Staubschutz. Das wird wieder der Bevölkerung umgehängt.“
Als zuständiger Landesrat nimmt Stefan Kaineder (Grüne) die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft in Schutz, – sie habe nach den gesetzlichen Vorgaben gehandelt. Dennoch verspricht er: „Ich werde mich an Umweltminister Norbert Totschnig und das Umweltbundesamt wenden und eine rasche Prüfung sowie gesetzliche Nachschärfung des geltenden Rechtsrahmens einfordern.“
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