Auf freiem Fuß

Sänger Chris Brown gab Gewalt in London zu

Stars & Society
24.07.2026 16:25
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der US-amerikanische Sänger Chris Brown hat jetzt zu einem minderschweren Gewaltvorwurf Stellung bezogen. Der 37-Jährige räumte den Anklagepunkt zur Androhung oder Anwendung von rechtswidriger Gewalt ein, im britischen Strafrecht „affray“ genannt.

Die Anklage wegen Körperverletzung sowie zwei Anklagepunkte wegen des Besitzes einer Waffe (einer Flasche) an einem öffentlichen Ort sowie der versuchten schweren Körperverletzung wurden hingegen fallen gelassen. Hintergrund ist ein Vorfall im Londoner Nachtklub „Tape“ im Februar 2023. Brown hatte die Vorwürfe stets bestritten. Ein Musikproduzent hatte gesagt, der Sänger habe ihm eine Flasche auf den Kopf geschlagen und auf ihn eingetreten, als er bereits am Boden gelegen sei.

Der US-Amerikaner fiel bereits zuvor wegen gewalttätiger Übergriffe auf.  2009 hatte er seine damalige Partnerin, Sängerin Rihanna, angegriffen und war dafür zu Haft auf Bewährung und Sozialstunden verurteilt worden. Bilder, die Rihanna mit blauen Flecken im Gesicht und Platzwunden zeigten, gingen damals um die Welt. Die Sängerin sagte, sie habe eine SMS von seiner Ex-Freundin an ihn gelesen, wonach ein Streit zwischen ihnen ausgebrochen sei. Sie habe Brown beim Lügen ertappt und dieser sei daraufhin ausgerastet. Der Sänger und Songwriter deutete wiederum 2009 in einem Interview an, dass auch Rihanna gewalttätig gewesen sei.

Vergewaltigungsklage 2022
2022 folgte eine Vergewaltigungsklage gegen den Sänger. Eine Frau gab an, auf der Jacht von Sean Combs unter Drogen gesetzt und anschließend von Brown vergewaltigt worden zu sein. Der US-amerikanische Musiker Sean Combs, auch bekannt als P. Diddy, wurde bereits mehrfach des sexuellen Missbrauchs und der Vergewaltigung beschuldigt und 2025 wegen der Förderung von Prostitution zu vier Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt.

Brown selbst musste fünf Millionen Pfund (umgerechnet 5,85 Millionen Euro) für seine Kaution hinterlegen. Er darf weiterhin das Land verlassen. Das Strafmaß soll am 26. Oktober verkündet werden. Chris Brown wurde 2005 durch seine Debütsingle „Run It!“ bekannt. Er war inzwischen auch in einigen Filmen und Fernsehsendungen zu sehen.

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