Die FPÖ darf das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) nicht „pseudowissenschaftlich“ nennen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) jetzt entschieden. Anlass für den Rechtsstreit ist der Rechtsextremismusbericht des DÖW, der seit Jänner 2025 herausgegeben wird.
Der Auftrag kommt vom österreichischen Innenministerium. Die Freiheitlichen kritisierten den Auftrag der türkis-grünen Regierung von Anfang an scharf. Am 3. August 2023 bezeichnete Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer das DÖW als „ideologisch geprägte pseudowissenschaftliche Institution“. Am selben Tag wurde laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Wien auch auf der Website der Partei ein Beitrag veröffentlicht, in dem von einem „Staatsauftrag“ an ein „pseudowissenschaftliches Institut“ die Rede war. Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands klagte daraufhin auf Unterlassung und Widerruf.
Die Klage wurde jedoch im Februar 2025 vom Handelsgericht Wien abgewiesen. Auch die Berufung beim Oberlandesgericht Wien ging nicht durch. Schließlich wandte sich das DÖW noch an den Obersten Gerichtshof des Landes, der ihm doch recht gab. Für die Behauptung der FPÖ gebe es „keine Tatsachengrundlage“, hieß es. Die Aussage könne daher nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt werden. Vielmehr würden die Ehre und der wissenschaftliche gute Ruf des DÖW damit beeinträchtigt.
„Liebste Lüge damit tot“
Die FPÖ muss nun entsprechende Äußerungen unterlassen, einen Widerruf veröffentlichen und die Verfahrenskosten ersetzen. Das aktuelle OGH-Urteil widerlege damit auch ein Urteil aus den 1990er-Jahren, das ein Autor der rechtsextremen Aula in Berufung auf die Meinungsfreiheit in Teilen gewonnen hatte. „Ihre liebste Lüge gegen uns ist damit tot“, kommentierte Andreas Kranebitter, wissenschaftlicher Leiter des DÖW.
Die Freiheitlichen kommen immer wieder in den Rechtsextremismusberichten vor, darunter die Kontakte der Partei zur Identitären Bewegung, die FPÖ-Chef Herbert Kickl in der Vergangenheit als „interessantes und unterstützenswertes Projekt“ bezeichnet hat. Weniger häufig werden auch Abgeordnete der ÖVP erwähnt, darunter Gudrun Kugler im Zusammenhang mit „Rechtskatholizismus“.
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