Sein Recht vor Gericht durchzusetzen, ist langsam unleistbar. Österreichs Anwälte warnen vor dem nächsten Gebühren-Hammer. Den das Justizministerium schon per 1. August verordnet! Gerichtsverfahren, Scheidung, einfache Kopien – was alles wie teurer wird, weiß die „Krone“.
Während Richter und Staatsanwälte personell aus dem letzten Loch pfeifen, findet der Staat eine neue Einnahmequelle für das klamme Budget. Denn schon ab 1. August kommt durch eine Verordnung der Justizministerin der nächste Gebühren-Schock fix!
Konkret geht es um den gesetzlichen Automatismus, wenn der Verbraucherpreisindex mehr als fünf Prozent im Vergleich zum Referenzmonat der letzten Anpassung (also November 2024) gestiegen ist.
Letzte Rekord-Erhöhung schlechter Aprilscherz
Laut aktuellem Wert sind das immerhin fast sechs Prozent, wie auch das Justizressort auf eine „Krone“-Anfrage bestätigt: „Die Anpassung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung – die Bundesministerin für Justiz hat dabei keinen Ermessensspielraum.“
Und das nach einer ohnehin schon saftigen Rekord-Erhöhung nach dreijähriger Pause durch Einfrieren der Gebühren über 23 Prozent, die ausgerechnet als schlechter Aprilscherz am 1.4. des Vorjahres in Kraft trat.
Wir sind seit Jahren Europameister bei Gerichtsgebühren. Österreich ist das einzige Land, in dem die Justiz mehr Geld einnimmt, als sie überhaupt kostet.
Zugang zu Recht immer kostspieliger
Damit würde die Kostenexplosion binnen eines Jahres gesamt fast ein Drittel betragen. Schon jetzt ist sein Recht durchzusetzen langsam unleistbar – und künftig wird Streiten bei Gericht oder aber auch nur eine einfache Kopie und die Gebühr für eine einvernehmliche Scheidung noch teurer.
Wie tief uns Justitita ins Börserl (siehe auch Grafik) greift, rechnet die Österreichische Rechtsanwaltskammer eindrücklich vor. Nur ein Beispiel hier: Geht ein Zivilverfahren über alle drei Instanzen, betragen allein die Gerichtsgebühren mit hochgerechnet bald mehr als 2200 Euro – also bereits knapp zwei Drittel (!) des eigentlichen Streitwerts bei einer Ausgangssumme von 3500 Euro.
Anwaltskammer fordert von Politik Gebührenstopp
Obwohl wir ohnehin schon jetzt Europameister beim Abkassieren sind. Der Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), Armenak Utudijan, warnt nachhaltig: „Die bevorstehende Erhöhung bedeutet eine massive Einschränkung im Zugang zum Recht für die Bevölkerung.“
Er appelliert deshalb neuerlich an die Politik, die Reißleine zu ziehen und einen gesetzlichen Gebührenstopp einzuführen. Andernfalls schaffe sich die Justiz nach und nach selbst ab.
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