Post haftet nicht

Nachsendeauftrag versagt: Mahnspesen und Gebühren

Ombudsfrau
23.07.2026 08:00
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Von Ombudsfrau

Dank eines Nachsendeauftrags wollte ein Wiener seinen Reha-Aufenthalt sorgenfrei antreten – zumindest was seine Post betrifft. Leider kam es ganz anders. 

Zwei Briefe hat Simon R. zu Beginn seines Aufenthalts ordnungsgemäß weitergeleitet bekommen. Danach versagte das System. „Alle weiteren wichtigen Schreiben wurden fälschlicherweise weiterhin in Wien zugestellt. Da mein Briefkasten dort überging, blieben essenzielle Rechnungen liegen“, schildert er.

​Wichtige Briefe blieben liegen
Die Folgen waren teuer. „Weil mir die Kenntnis über diese Schreiben fehlte, habe ich unverschuldet Zahlungsfristen versäumt. Dadurch sind mir nachweislich Mahnspesen und Rücklastgebühren in der Höhe von 98 Euro entstanden“, so Herr R. weiter. ​

Die Post habe den Fehler zwar zugegeben und die Gebühr von 21,90 Euro erstattet, weigere sich aber strikt, für die entstandenen Folgeschäden aufzukommen. „Man hat mir auch ein unzureichendes Kulanzangebot über 50 Euro gemacht, welches ich aber abgelehnt habe“.

Zitat Icon

Wie alle Transportunternehmen haften wir für unsere konkreten Transportdienstleistungen, jedoch nicht für etwaige Folgen.

Österreichische Post

Post lehnt Haftung für Folgeschäden ab
Wie alle Transportunternehmen hafte man nur für konkrete Transportdienstleistungen, jedoch nicht für etwaige Folgen, wie uns die Post auf Anfrage bestätigt. Das Unternehmen entschuldigt sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Menschliche Fehler können leider nicht vollends ausgeschlossen werden. Die entsprechenden Mitarbeiter seien nachgeschult und sensibilisiert worden.

Ein wenig einfach macht es sich die Post hier schon. Für Herrn R. ist das jedenfalls ein schwacher Trost. Er hat nun die Einsicht in sämtliche Scanprotokolle beantragt, um den Verbleib seiner Sendungen lückenlos zu klären. Ob das gelingen wird?

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