Sechs selbst ernannte Pädophilen-Jäger mussten sich vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten. Die Angeklagten hatten vor einem Jahr in Altach einen 25-jährigen Homosexuellen in einen Hinterhalt gelockt und Selbstjustiz geübt.
Mitternacht, irgendwo im Nirgendwo von Altach: Ein Video zeigt ein zutiefst verängstigtes Opfer, das zuvor mit Fäusten und Tritten malträtiert worden ist. Kniend bettelt der junge Mann darum, dass man von ihm ablässt. Gefilmt hat die Szene der damals 16-jährige „Lockvogel“, im Video ist zudem zu sehen, wie er einen Pfefferspray in der Hand hält. Der 25-Jährige verspricht in Todesangst, sich nie wieder mit einem Kind zu treffen. Dann bricht die Aufnahme ab.
Junge Männer lauerten in Gebüsch
Begonnen hatte alles harmlos: Snapchat, ein freundschaftlicher Austausch zwischen dem 16-Jährigen und seinem späteren Opfer. Als der 25-Jährige Interesse zeigt und sich als homosexuell offenbart, kommt es zum ersten Treffen im Cineplexx Hohenems. „Ich wusste ja, dass er schwul ist, und fühlte mich daher auch ein bisschen unwohl. Aber ich dachte, vielleicht ändert er sich ja“, gesteht der Beschuldigte vor Gericht. Ein zweites Date wird vereinbart, nahe dem Bahnhof Altach. Was das intelligenzgeminderte Opfer nicht ahnt: Der 16-Jährige kommt nicht allein. Fünf weitere junge Männer lauern bereits im Gebüsch. „Sie stürmten aus dem Versteck und zwangen das Opfer zuzugeben, dass es pädophil sei und sich der Polizei stellen solle“, schildert Staatsanwältin Konstanze Erath die folgenden Momente.
Drei der Täter schlagen zu. Als sich der Gepeinigte mit Pfefferspray wehren will, wird ihm dieser entrissen und seine Taschen werden geleert. Mit 20 Euro Beute und ein paar Zigaretten flüchtet das Sextett. Vor Gericht dann große Zerknirschung – man habe verstanden, künftig lieber die Polizei zu rufen, anstatt Selbstjustiz zu üben.
Erschütternde Vorgeschichte
Die Verteidiger zeichnen eine Collage aus schwerer Kindheit, familiärer Gewalt, jugendlicher Orientierungslosigkeit. Auch der Lockvogel offenbart eine erschütternde Vorgeschichte: Er war selbst Opfer sexuellen Missbrauchs, ist ohne Vater aufgewachsen, obdachlos. „Ich wollte ihm einen Denkzettel verpassen“, begründet er seine Tat. Doch die Vertreterin des Opfers lässt das nicht gelten: „Sie wurden von ihren Anwälten natürlich gebrieft. Aber ist Ihnen überhaupt klar, was dieser Vorfall mit dem Opfer gemacht hat? Es leidet unter Angstzuständen, ist in psychologischer Betreuung.“
Ist Ihnen überhaupt klar, was dieser Vorfall mit dem Opfer gemacht hat? Es leidet unter Angstzuständen, ist in psychologischer Betreuung.
Staatsanwältin Konstanze Erath zu den Angeklagten
Schuldsprüche und Geldstrafen
Auch Staatsanwältin Erath widerspricht dem gezeichneten Bild deutlich: „Das Opfer wird hier als pädophiler Ungustl dargestellt, der sich an kleinen Kindern vergreifen möchte. Das stimmt nicht.“ Nach knapp einstündiger Beratung fallen die Urteile: Es setzt Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung und versuchten Raubes, zudem werden teilbedingte Geldstrafen zwischen 960 und 1920 Euro verhängt, dazu je 300 Euro Schmerzensgeld pro Täter. Als der Lockvogel um sein beschlagnahmtes Handy bittet – ein Geschenk der Oma –, bleibt die Richterin hart: „Ich glaube nicht, dass Ihre Oma damit einverstanden war, dass dieses für eine Straftat verwendet wird.“
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