„Das glaubt niemand“

Haft für Gangster, die in falsche Wohnung stürmten

Oberösterreich
08.07.2026 13:37

Zwei schwere Gangster und ein junger Mitläufer wollten Schulden eintreiben. Statt beim Schuldner waren sie bei seiner gleichnamigen Nachbarin gelandet. Für die spektakulär fehlgeschlagene Aktion wurde das Linzer Trio am Mittwoch am Landesgericht Linz zu Haftstrafen verurteilt. 

15 bzw. 14 Eintragungen, darunter jeweils elf einschlägige Vorstrafen. Die Westen des Erst- und Zweitangeklagten sind alles andere als weiß, und zeugen von einer langen – und doch nicht besonders erfolgreichen – Karriere im Kriminal. Von schwerer Körperverletzung, Drogen-, Waffen-, Betrugs- und Vermögensdelikten, Nötigung, gefährliche Drohung ist fast alles dabei, was das österreichische Strafgesetzbuch zu bieten hat.

Zwei Ganoven, ein Mitläufer
Die beiden Österreicher (36, 33) aus Linz sahen beim Prozess am Landesgericht Linz am Mittwoch mit ihren Gesichtstattoos und finsteren Mienen auch wie gestandene Gangster aus. Nicht ganz dazu passte der Drittangeklagte. Der bisher unbescholtene 19-jährige Schulabbrecher aus Linz war als Beitragstäter angeklagt: Er hätte Masken und Funkgeräte zur Verfügung gestellt. In der Wohnung seiner Mutter hatte die ganze Tat ihren Anfang genommen. 

Schreckschusspistole mitgenommen
Wie sich diese genau zugetragen hatte, kam erst im Laufe der Verhandlung ans Licht. Offenbar hatte die Mutter des jüngsten Angeklagten die beiden Ganoven eingeladen. Zuerst habe der Älteste, der Erstangeklagter war, eine Schreckschusspistole auf den Tisch legte. Der 19-Jährige versteckte diese erst im Keller, holte sie allerdings wieder hervor, als der Erstangeklagte meinte, er müsse „im Nachbarhaus etwas holen“.

Falsche Tür erwischt
Jedenfalls ging man zu besagtem Nachbarhaus. Dort sollte nämlich Herr T., ein körperlich beeinträchtigter Schuldner wohnen, bei dem es, wie dann herauskam, 10.000 Euro zu holen gäbe. Doch anstatt bei Herrn F. landeten die beiden Karrieregauner bei seiner gleichnamigen Nachbarin, Frau F. (63) – weil ihr Klingelschild weiter oben stand. 

Im Nachbarhaus festgenommen
„Es hat schon mehrmals geklingelt, aber nie war jemand da. Dann habe ich noch einmal aufgemacht, und plötzlich stand dieser maskierte Mann mit einer Pistole vor mir. Ich wollte die Tür wieder schließen, aber er drängte mich zurück in meine Wohnung, und auch ein zweiter Maskierter war plötzlich da“, schilderte die kleine Frau mit grauem Haar sichtlich schockiert. Als sie um Hilfe schrie, war auch den unter Drogen stehenden Gangstern schnell klar, dass sie sich geirrt hatten, und sie nahmen reißaus. Allerdings hatten aufmerksame Nachbarn bereits den Braten gerochen, den Notruf gewählt und das Trio bei der Flucht zurück ins Nachbarhaus beobachtet, wo es wenig später von einem Großaufgebot der Polizei festgenommen wurde.

„Das glaubt doch niemand“
„Es ist lebensfremd, dass sich niemand von Ihnen etwas gedacht, oder auch nur nachgefragt hat, wieso Sie Masken, Funkgeräte und eine Pistole brauchen, um etwas aus dem Nachbarhaus zu holen“, machte der Richter alle Versuche des Trios, sich herauszureden, zunichte. Als der 19-Jährige meinte, die Funkgeräte hätten dazu gedient, um „sich zu unterhalten“, reichte es dem Herrn Rat: „Ich höre mir diesen Blödsinn nicht länger an. Wir machen jetzt eine kurze Pause, und Sie besprechen mit ihrer Verteidigerin, wie Sie weitermachen.“ Danach gab der Bursch alles zu – auch, dass er Angst vor dem Erstangeklagten hatte, und deshalb falsch ausgesagt hatte. Wem die Waffe gehörte, klärte sich am Ende von selbst, weil es der Erstangeklagte (33) schließlich doch noch zugab. 

„Jetzt einen Stopp setzen“
Jedenfalls waren die Urteile schließlich rasch gefällt: Jeweils 20 Monate unbedingte Haft für die beiden Ganoven – trotz Vorstrafen waren sie vollumfänglich geständig gewesen – und sechs Monate bedingt für den 19-Jährigen. „Sie sind zwar noch unbescholten, aber auch schon etwas auf die schiefe Bahn abgerutscht. Sie müssen jetzt einen Stopp setzen mit diesem Umgang, sonst finden Sie sich bald auch regelmäßig im Gefängnis“, redete auch der Staatsanwalt dem Drittangeklagten noch ins Gewissen. Er kam nach der Verhandlung frei.

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