Prozess in Linz

Ex-Stadtchef Luger bekennt sich nicht schuldig

Oberösterreich
03.07.2026 10:02
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Der Linzer Ex-Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) muss sich seit heute, Freitag, vor Gericht wegen Untreue in Zusammenhang mit der Brucknerhausaffäre verantworten. Der Prozess ist nur für drei Stunden anberaumt, ein Urteil soll zu Mittag gesprochen werden. Luger bekannte sich vor Gericht nicht schuldig. 

Luger hatte 2017 im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA und damit auch die Intendanz des Brucknerhauses seinem bevorzugten Bewerber, Dietmar Kerschbaum, vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt. Als über einen Whistleblower durchsickerte, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab der Bürgermeister, der auch LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender war, ein Rechtsgutachten dazu in Auftrag – wissend, dass er selbst die undichte Stelle war.

Chats verrieten Luger als Maulwurf
Im August 2024 wurde ein Chatverlauf zwischen Luger und Kerschbaum öffentlich, aus dem hervorgeht, dass Luger selbst die Hearing-Unterlagen an Kerschbaum geschickt hat. Wegen des wachsenden öffentlichen Drucks trat er wenig später zurück.

Die Staatsanwaltschaft spricht in ihrem Strafantrag davon, dass der Auftrag vom Bürgermeister für das Gutachten vorwiegend „in seinem eigenen Interesse gelegen“ sei. Der Schaden wird mit exakt „19.061,15 Euro“ angegeben. Die Verteidigung argumentierte im Vorfeld hingegen, dass das Gutachten „überwiegend werthaltige“ Aussagen für die LIVA enthalte.

Er bekenne sich nicht schuldig im Sinne der Anklage, sagte Luger vor Gericht. Er sehe es heute als „großen Fehler“, das Gutachten in Auftrag gegeben zu haben. Er glaube zwar auch heute noch, dass es notwendig gewesen sei, aber „im Nachhinein gesehen hätte ich mich für befangen erklären müssen“, sagte er. Es habe sich um die erste Meldung im Whistleblowersystem gehandelt und man habe „null Erfahrung“ gehabt, wie man damit gesellschaftsrechtlich umgehen solle.

Er habe nach dem Eingang der Whistleblowermeldung einen Anwalt gefragt, ob das Durchstechen der Fragen strafrechtliche Relevanz habe – egal ob für ihn oder Kerschbaum – und der Anwalt habe gesagt, dass das nicht der Fall sei. Nach dieser Auskunft sei es für ihn nur mehr um gesellschaftsrechtliche Fragen gegangen – etwa wen er informieren müsse. Der Anwalt empfahl ein Gutachten. „Ich hielt das auch für den besten Weg, um mein Dilemma zu lösen.“ Was hätte das Gutachten klären sollen, fragte die Richterin. Er habe wissen wollen: „Was ist jetzt zu tun?“, antwortete Luger.

Aufsichtsrat nicht informiert
Die Expertise habe dann „nachvollziehbare juristische Empfehlungen“ enthalten, es sei für ihn damit „sehr klar gewesen, in welchem Rahmen ich mich zu bewegen habe“, schilderte Luger. Allerdings befasste sich das Gutachten auch seitenweise mit der – für Luger persönlich nicht unerheblichen – Frage der strafrechtlichen Relevanz. Das habe er nicht hinterfragt.

Luger wird vorgeworfen, den Aufsichtsrat nicht über die Whistleblowermeldung informiert zu haben. Er habe nicht gewusst, ob er das überhaupt dürfe, so der Ex-Politiker. Im Gutachten sei gestanden, dass er das Kontrollgremium nicht informieren müsse. Es habe auch keinen Aufsichtsrat gegeben, „wo die Verschwiegenheit so oft aus politischen Gründen missbraucht wurde wie bei der LIVA“, begründete er sein Zögern.

Diversion gekippt
Zuerst hatte das Gericht Luger eine Diversion angeboten. Die Staatsanwaltschaft Linz legte dagegen Beschwerde ein, denn Lugers Handeln sei „jedenfalls geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in eine ordnungsgemäße Abwicklung aller finanziellen Vorgänge in staatsnahen Unternehmen zu erschüttern.“ Das sah auch das Oberlandesgericht (OLG) Linz so und kippte die Diversion. Nun muss sich der Ex-Stadtchef doch vor Gericht verantworten. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu drei Jahre Haft.

Kerschbaum wurde noch in Lugers Amtszeit wegen diverser Compliance-Vorwürfe entlassen. Er geht dagegen vor, ein arbeitsrechtlicher Prozess läuft. Sollte die Stadt Kerschbaum entschädigen müssen, könnte auf Luger weiteres juristisches Ungemach in Form von zivilrechtlichen Ansprüchen der LIVA zukommen.

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