Der Untersuchungsausschuss rund um das Ableben des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek hat nun die erste Konsequenz nach sich gezogen. Pilnacek-Vertraute Karin Wurm und ihre frühere Mitbewohnerin Anna P., Ex-Mitarbeiterin im Kabinett von Wolfgang Sobotka, werden wegen Falschaussage angeklagt.
Konkret geht es um die Aussage der Frauen gegenüber den Ermittlern, was mit dem privaten Laptop Christian Pilnaceks passiert sein soll. So gab Anna P., damals Mitarbeiterin von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), im Mai 2024 an, nicht mehr zu wissen, wann sie den Laptop des im Oktober 2023 verstorbenen Justiz-Sektionschefs zuletzt gesehen habe. Wurm sagte Ermittlern, sie habe den Laptop gesucht, aber nicht gefunden.
Die Reise des Laptops
Inzwischen kristallisierte sich aufgrund der Aussagen vor dem Untersuchungsausschuss (diese erfolgen unter Wahrheitspflicht) heraus: Der Laptop trat eine teils abenteuerliche Reise an, die schließlich bei der Wirtschafts- und Korruptionsanwaltschaft (WKStA) endete, nachdem er an den Leiter der Untersuchungskommission, Martin Kreutner, übergeben worden war.
Zuvor war der Laptop bei einem pensionierten IT-Techniker gewesen, der ihn von Anna P. erhalten haben will. P. hatte sich zuvor in einem aufgezeichneten Gespräch mit dem Investigativjournalisten Michael Nikbakhsh, bei dem auf Karin Wurm und Peter Hochegger sowie Unternehmer Christian Mattura zugegen waren, dahingehend geäußert, dass der damalige Bundespolizeidirektor Michael Takacs ihr gesagt haben soll, sie solle den Laptop „verschwinden lassen“.
Später revidierte P. diese Aussagen, Takacs hatte dies von jeher bestritten. Auch Mattura, der laut eigener Aussage im Auftrag Wolfgang Rauballs, einem deutschen Unternehmer, der mit Pilnacek in einen Hauskauf involviert war, gehandelt hatte, hatte den Laptop kurzzeitig in Verwahrung.
Strafantrag gegen Wurm und P.
Nun hat die WKStA einen Strafantrag gegen P. und Wurm wegen falscher Beweisaussage eingebracht, wie die „Krone“ erfuhr. Als Zeugen geladen sind unter anderem Christian Mattura und Peter Hochegger. Für Wurm und P. gilt die Unschuldsvermutung. Das Strafmaß für falsche Beweisaussage vor Gericht, Staatsanwaltschaft oder Behörden liegt bei bis zu drei Jahren Haft.
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