Lebensversicherung

Untreue-Vorwürfe: Nächster Freispruch für Strache

Gericht
02.07.2026 16:09

Es ist der dritte Strafprozess, der gegen Ex-Vizekanzler Strache geführt wurde. Und es ist der dritte – nicht rechtskräftige – Freispruch für den ehemaligen FPÖ-Chef. Die Staatsanwaltschaft Wien warf ihm Untreue in Verbindung mit einer Lebensversicherung vor. 

Der dritte Strafprozess gegen Vizekanzler Heinz-Christian Strache geht ins Finale: Seit Ende Mai sitzt er wegen Untreue vor dem Wiener Schöffensenat. Laut Staatsanwaltschaft Wien soll er sich zu Unrecht als Begünstigter in eine Lebensversicherung der FPÖ Wien eingesetzt haben – der frühere Parteichef hätte sowohl im Erlebens-, als auch im Ablebensfall kassiert. Mit Stichtag Oktober 2027 wären das immerhin mehr als 900.000 Euro gewesen. 

„Parteivermögen verschleudert“
Die Anklagebehörde spricht von einem „In-Sich-Geschäft“, dass er ohne Wissen der eigentlichen Verantwortlichen 2014 mit dem zweitangeklagten Parteikollegen abgeschlossen hätte. „Hier wurde einseitig Parteivermögen verschleudert, ganz konkret verschenkt an den Landesobmann, der überhaupt kein Anrecht hat“, klagte der Staatsanwalt am ersten Prozesstag an. Die Auszahlung dieser Versicherung forderte er auch noch nach seinem Rücktritt anlässlich des Ibiza-Videos 2019.

Ibiza-Video sei Versicherungsfall gewesen
Zurecht, beteuert Strache in dem mehrtägigen Prozess. Denn die Lebensversicherung sei eine Risikoabsicherung gewesen. Sie hätte die unbeschwerte Arbeit als Parteiobmann der FPÖ Wien möglich gemacht – während er Morddrohungen und mehr bekommen hätte. Er und seine Familie sollten durch die inkriminierte Versicherung abgesichert sein, wie es auch einst bei seinem Vorgänger Hilmar Kabas war. Der Ibiza-Skandal und der folgende Rückzug aus der Politik sei genau so ein interner Versicherungsfall gewesen.

Reihe an FPÖ-Politiker als Zeugen
Die Riege an ehemaligen und amtierenden FPÖ-Granden wollen oder können sich an die Rahmenbedingungen der Lebensversicherung nicht mehr so recht erinnern – viel Aufschluss geben die Zeugenaussagen im Beweisverfahren nicht. Am letzten Prozesstag findet Heinz-Christian Strache dafür klare Worte: „Ich habe letztlich den Leuten, mit denen ich zusammen gearbeitet habe, vertraut. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass so etwas passiert.“

Zitat Icon

Das ist so künstlich an den Haaren herbeigezogen.

Heinz-Christian Strache empört sich im Wiener Landl

Auf die Fragen der Staatsanwaltschaft möchte der Ex-Vizekanzler auf Anraten seiner Verteidigerin Gunilla Prohart keine Fragen beantworten. Die zwei Vertreter der Anklagebehörde stellen ihren umfangreichen Fragenkatalog aber trotzdem: „Ich verweise auf meine schriftliche Stellungnahme“, wiederholt Strache trocken. Bis es doch einmal aus ihm herausbrach: „Das ist ja so an den Haaren herbeigezogen. So künstlich an den Haaren herbeigezogen.“

Privatbeteiligtenvertreter spricht für Strache
Mit seinen Schlussworten überrascht FPÖ-Anwalt Christoph Völk, der als Privatbeteiligtenvertreter im Prozess auftritt – aber sich gleichzeitig für einen Freispruch einzusetzen scheint: „Ich glaube keiner hier wusste, was er tut. Keiner kannte die Versicherung. Die ist ein Gespenst gewesen.“ Damit falle die Wissentlichkeit, die für eine Untreue erforderlich ist, weg. Der nächste Streitpunkt: Wem gehörte denn das Geld überhaupt? Denn das versicherte Geld gehörte bis 2007 Strache-Vorgänger Hilmar Kabas und wurde nie offiziell an die FPÖ wieder überschrieben. Wessen Geld wurde dann 2014 in die neue Lebensversicherung eingezahlt?

Eine halbe Stunde berät der Schöffensenat: Freispruch für Strache und den Zweitangeklagten! Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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