„Ich bin erleichtert“

Nach Privatanklage Freispruch für Anwalt Ainedter

Gericht
02.07.2026 14:51

Nach seiner Verurteilung wegen übler Nachrede in erster Instanz wurde Top-Anwalt Manfred Ainedter vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen. Der Mann der Grasser-Richterin hatte den Grasser-Anwalt nach Aussagen im „Krone“-Interview mit Conny Bischofberger privat angeklagt. Die Causa ist brisant. 

Der Wahrheitsbeweis ist dem bekannten Anwalt Manfred Ainedter doch noch gelungen: „Der Mann der Buwog-Richterin hat bei der Urteilsverkündung im Bundesliga-Prozess 2017, wo seine Frau den Vorsitz geführt hat, gefilmt oder fotografiert“, sagt er, nachdem er am Donnerstag vom Oberlandesgericht nach einer Privatanklage von Manfred Hohenecker freigesprochen wurde. In der ersten Instanz war Ainedter strafrechtlich verurteilt worden.

Mit Handy gefilmt oder es nur lautlos geschaltet?
Weshalb? Der Mann von Buwog-Richterin Marion Hohenecker, der selbst Richter ist, warf ihm üble Nachrede vor. Getätigt haben soll der Grasser-Anwalt diese im Sonntags-Interview mit Conny Bischofberger am 30. März 2025. Angesprochen auf die behauptete Befangenheit der Erstrichterin, nahm Ainedter darin auf den Urteilstag im Bundesliga-Strafverfahren Bezug. Hohenecker habe sich „was völlig ungewöhnlich ist, die Urteilsverkündung bei Peter Westenthaler angehört, diese verbotenerweise gefilmt und angeblich, so wurde mir berichtet, seiner lieben Frau sogar applaudiert“.

Filmen oder fotografieren ist in Verhandlungen strengstens untersagt. Herr Rat indes sagt in dem Prozess, dass er sein Handy lediglich hochgehalten hat, um es lautlos zu schalten.

Befangenheitsantrag gegen Oberlandesgericht
Vor der Berufungsverhandlung lehnte Hochenecker das gesamte Oberlandesgericht Wien wegen Befangenheit ab, sein Antrag wurde jedoch vom Obersten Gerichtshof abgelehnt.

Unüblicherweise entschloss sich das OLG dazu, das Beweisverfahren zu wiederholen. Wieder mussten das Ehepaar Westenthaler und zahlreiche Anwälte aussagen. Bei der Zeugenbefragung von Westenthalers Frau musste Hohenecker mehrmals tief ausatmen.

Der Freispruch zeichnete sich im Verlauf der Verhandlung ab. Begründet wurde letztlich er damit, dass die Darstellung des Rat Hohenecker, wonach dieser das Handy nur lautlos geschaltet hätte, nicht nachvollziehbar sei. Zeugen erinnerten sich daran, dass er das Handy quer gehalten hat. Für Ainedter ist das leidige Thema damit vom Tisch. „Ich bin natürlich erleichtert“, sagt der unbescholtene 74-Jährige. Denn wäre es nach dem Erstgericht gegangen, wäre der populäre Strafverteidiger jetzt vorbestraft.

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