Wachebeamte lauschte

Verurteilter Terrorist: „Es gibt mehrere wie mich“

Steiermark
01.07.2026 17:30

Wien-Attentäter-Unterstützer wurde zum wiederholten Male verurteilt. Diesmal soll er von der Grazer Haftanstalt Graz-Karlau aus Terror-Pläne geschmiedet haben. 

„Das war keine typische Häfen-Protzerei, das war Ernst! Er hat das voller Stolz gesagt“, ist sich ein Justizwachebeamte der Grazer Karlau sicher. Er war Zeuge eines verstörenden Gesprächs zweier Insassen geworden. Einer, bereits mehrfach vorverurteilt wegen Terrorismus, fragte seinen Haftkollegen: „Was meinst, was los gewesen wäre, wenn 50 Bewaffnete in der Innenstadt verteilt, losgelegt hätten. Es gibt mehrere wie mich“ – und meinte damit den Terroranschlag vom 2. November 2020 in Wien, bei dem ein einziger Islamist für ein Blutbat sorgte, vier Menschen erschoss und weitere 23 zum Teil schwer verletzte. Der nun Angeklagte äußerte zudem bei seinen „Verbesserungsvorschlägen“, dass er einen Sprengstoffgürtel tragen und Bomben an Gebäuden platzieren würde.

Zehn Jahre Haft setzte es für den Mann im ersten Rechtsgang, inklusive Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter – das hat Seltenheitswert! Doch der Oberste Gerichtshof hob das Urteil aber auf, weil laut dessen Ansicht eine genaue Begründung zur Teilnahme des Angeklagten am IS in der Urteilsausfertigung fehlte. Daher wurde am Mittwoch neu verhandelt.

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Sie wussten aber, dass Sie ein Maschinengewehr an einen radikalen Verurteilten vermitteln – terroristischer geht‘s ja gar nicht!

Der beisitzende Richter

Zuletzt wurde der Wiener mit ägyptischen Wurzeln zu 20 Jahren verurteilt, weil er besagtem Attentäter half, vor dem Anschlag eine Kalaschnikow zu besorgen. Verständnis hat er dafür nicht: „Es macht doch bitte einen Unterschied, ob ich ihm die Waffe besorge, oder ihm nur einen Kontakt weiterleite, der ihm die Waffe geben kann“, ist er erbost. „Sie wussten aber, dass Sie ein Maschinengewehr an einen radikalen Verurteilten vermitteln – terroristischer geht‘s ja gar nicht“, merkt der beisitzende Richter des Schöffensenats an. Auch dieses Argument redet der zum Schönreden geneigte Angeklagte klein: „Ja schon, aber da war ja gar keine Munition dabei! Ich hasse es, für etwas beschuldigt zu werden, was ich nicht getan habe!“, rastet er plötzlich aus und beschimpft die Staatsanwältin als „lächerlich“. Diese lässt sich davon nicht beeindrucken: „Sie wollen sich nur rausreden und uns weißmachen, nichts mit dem IS zu tun zu haben.“ 

Laut psychiatrischem Gutachter sei beim Angeklagten keine nachhaltige psychiatrische Störung vorhanden. „Ich halte ihn aber für sehr intelligent.“ 

Auch diesmal wurde er verurteilt – zu zehn Jahren Haft inklusive Einweisung in eine Anstalt für gefährliche Rückfallstäter, weiters wurden elf Monate aus einer vorangehenden Strafe widerrufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig! 

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