Nahversorger am Land

Vorarlberg plant jetzt mehr Sonntagsöffnung

Wirtschaft
28.06.2026 18:09
Porträt von krone.at
Von krone.at

Vorarlberg plant, das Angebot an Nahversorgern auf dem Land an Sonn- und Feiertagen auszudehnen. Am Dienstag will die Landesregierung eine entsprechende Verordnung beschließen. Diese gilt für Lebensmittelgeschäfte, die eine Verkaufsfläche von höchstens 400 Quadratmetern in bestimmten Gemeinden haben.

Diese dürften künftig an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 18 Uhr öffnen, teilte das Land Vorarlberg am Sonntag mit. Mit der neuen Regelung soll „die Lebensmittelnahversorgung dort verstärkt werden, wo sie besonders gebraucht wird“, sagten Landeshauptmann Markus Wallner und Wirtschaftslandesrat Marco Tittler (beide ÖVP). Umfasst sind 65 Gemeinden beziehungsweise Ortsteile, die höchsten einen Lebensmittelhändler mit Vollsortiment haben. Es dürften aber nur jene Geschäfte aufsperren, die vorwiegend Lebensmittel anbieten und die kein Personal haben, sprich in denen ausschließlich die Inhaberinnen und Inhaber arbeiten.

Für alle anderen Verkaufsstellen bleibt die bisherige Regelung bestehen. Sie dürfen an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs maximal zwei Stunden zwischen 7 und 12 Uhr öffnen.

Gewerkschaft: „ÖVP verabschiedet sich von Grundwert“
Der ÖGB Vorarlberg hat auf die Ankündigung prompt mit Kritik reagiert. Die ÖVP verabschiede sich damit endgültig von einem „ihrer eigenen jahrzehntelang propagierten Grundwerte – dem Schutz des arbeitsfreien Sonntags“, sagte der Landesvorsitzende Reinhard Stemmer in einer Aussendung. Damit werde die Tür für weitere Lockerungen geöffnet. „Was jetzt als kleine Lockerung verkauft wird, würde faktisch fast siebzig Prozent der Vorarlberger Gemeinden betreffen. Genau diese Salamitaktik ist gefährlich“, sagte auch Marcel Gilly, Geschäftsführer der Gewerkschaft GPA Vorarlberg.

Die Debatte über die Sonntagsöffnung wird in Österreich immer wieder geführt. Kirchen und Gewerkschaften sprechen sich dagegen aus. Offen auf Bundesebene sind wiederum die NEOS. Aktuell gibt es für Geschäfte in ausgewiesenen touristischen Gebieten Ausnahmen.

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