Die Bundeswettbewerbsbehörde hat eine Geldbuße von 32 Millionen Euro gegen ein Tochterunternehmen der Energie AG Oberösterreich beim Kartellgericht beantragt. Es geht um Preisabsprachen, Marktaufteilungen und den Austausch von sensiblen Informationen. Die Energie AG hat der Strafe bereits zugestimmt.
Der nun beantragen Strafe gingen jahrelange Ermittlungen voraus. Im Frühjahr 2021 führte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in diesem Zuge Hausdurchsuchungen bei 18 Unternehmen durch, ein Jahr später folgten weitere Razzien. 60 Terabyte an Daten und mehr als 2000 Seiten an Papierdokumenten stellte die BWB dabei insgesamt sicher. „In der Abfallwirtschaft bestand ein österreichweites Kartell von zumindest Juli 2002 bis März 2021. Die beteiligten Unternehmen sprachen Preise ab, teilten Gebiete und Kunden untereinander auf und tauschten wettbewerbssensible Informationen aus. So vermieden sie den Wettbewerb, sicherten sich Aufträge und schützten ihre Marktanteile“, so der Vorwurf der BWB. Die Ermittlungen haben bereits zu mehreren rechtskräftigen Entscheidungen des Kartellgerichts geführt.
Nun haben die Wettbewerbshüter eine Strafe in Höhe von 32 Millionen Euro gegen ein weiteres der am mutmaßlichen Kartell beteiligten Unternehmen beantragt, der Energie AG Oberösterreich Umweltservice GmbH (EAGUS). Das Unternehmen beschäftigt rund 900 Mitarbeiter und ist eine 100-prozentige Tochtergesellschaft der Energie AG Oberösterreich.
„Anerkenntnis über Zuwiderhandlungen“
Vom Energieversorger selbst heißt es, man habe „im Rahmen der Untersuchungen vollumfänglich mit der BWB kooperiert“ und ein „Anerkenntnis über Zuwiderhandlungen im Untersuchungszeitraum abgegeben“, so die etwas verklausulierte Formulierung.
Das Bußgeld in besagter Millionenhöhe haben die BWB und die Energie AG – Tochter zusammen festgelegt. Die Wettbewerbsbehörde hat die Strafe nun offiziell dem Kartellgericht zur Genehmigung vorgelegt.
Kooperation führte zu Strafmilderung
Die Strafe hätte noch weitaus höher ausfallen können, denn für derartige Verstöße nach dem Kartellrecht sind Geldbußen bis zu zehn Prozent des im vorausgegangenen Geschäftsjahr erzielten Gesamtumsatzes möglich. Doch weil die Tochtergesellschaft der Energie AG mit der BWB kooperiert hat, beantragte diese eine geminderte Strafe. „Bei der Bemessung wurden unter anderem die Art, die Schwere und die Dauer des Verstoßes, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und das kooperative Verhalten berücksichtigt“, heißt es von der BWB.
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