Erinnerungen an die letzte Urlaubsreise sind oft schön. Nicht aber, wenn sie durch einen ins Postfach geflatterten Strafzettel vom Ausland wachgerufen werden. Ein Rechtsexperte erklärt, wie mit solchen Zahlungsaufforderungen umzugehen ist, wann der lange Arm des Gesetzes locker über Ländergrenzen reicht und wo er ins Leere greift.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Aber dass man im Zuge einer Reise bei (Miet-)Autofahrten in Armenien und Georgien zweimal für einen vermeintlich unerlaubten „Fahrspurwechsel“ bestraft wird, riecht ein wenig nach Abzocke. Der „Krone“ liegt solch ein kurioser Fall vor ...
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