Keine Verzögerung mehr

Regierung sagt Verfahrens-Tricks den Kampf an

Innenpolitik
25.06.2026 14:27

Monatelang, manchmal sogar jahrelang, ziehen sich Verfahren vor Verwaltungsgerichten hin. Nicht selten sorgen immer neue Anträge, zusätzliche Gutachten oder das Fernbleiben von Beteiligten für weitere Verzögerungen. Das will die Regierung jetzt stoppen.

Der Nachbar, der gegen jedes Bauprojekt Einspruch erhebt. Die Umweltorganisation, die immer neue Gutachten verlangt. Oder der Beschwerdeführer, der einfach nicht zur Verhandlung erscheint – und damit das gesamte Verfahren aufhält. Genau gegen solche Verzögerungstaktiken will die Bundesregierung nun vorgehen. Ein neuer Gesetzesentwurf zur Verwaltungsgerichtsbarkeit geht am Donnerstag in Begutachtung. Ziel ist es, Verfahren schneller abzuschließen und Gerichte von unnötigen Verzögerungen zu entlasten.

Vor Verwaltungsgerichten landen Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden – etwa wenn eine Baubewilligung angefochten wird oder gegen einen Behördenbescheid Beschwerde eingelegt wird. Gerade bei größeren Bauprojekten sitzen dabei oft mehrere Parteien am Tisch: Bauwerber, Behörde, Nachbarn oder auch Umweltorganisationen.

Verzögerte Verfahren
Bislang konnten Verfahren mit verschiedenen Anträgen immer wieder in die Länge gezogen werden. Etwa indem neue Zeugen oder zusätzliche Sachverständigengutachten beantragt wurden oder Beteiligte Verhandlungen fernblieben. Musste das Gericht jeden neuen Antrag prüfen, verzögerte sich die Entscheidung oft um Monate oder sogar Jahre.

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Unsere Gerichte sind kein Verschiebebahnhof. Jahrelange Verfahren, weil eine Partei systematisch auf Zeit spielt, sind eine Zumutung!

Alexander Pröll, Staatssekretär für Digitalisierung

Staatssekretär Alexander Pröll stellt klar: „Wer ein Verfahren einleitet, muss auch bereit sein, daran teilzunehmen. Wer das Gericht anruft und dann ohne Entschuldigung fernbleibt, darf nicht erwarten, dass wertvolle Zeit, Ressourcen und Steuergeld auf unbestimmte Zeit blockiert werden.“ Künftig soll deshalb stärker das Prinzip der sogenannten „Präklusion“ gelten. Heißt: Wer Einwände nicht rechtzeitig erhebt oder gesetzte Fristen verstreichen lässt, kann diese später nicht mehr nachholen. Auch wer ohne triftigen Grund einer Verhandlung fernbleibt, muss damit rechnen, dass das Verfahren trotzdem abgeschlossen wird. Ein Antrag auf Fortsetzung soll nur noch einmal möglich sein.

Noch deutlicher wird Pröll beim Thema Verzögerungstaktik: „Unsere Gerichte sind kein Verschiebebahnhof. Jahrelange Verfahren, weil eine Partei systematisch auf Zeit spielt, sind eine Zumutung – für Bauwerber, für die Wirtschaft und für das Vertrauen in den Staat. Einfach nur dagegen sein, reicht einfach nicht aus.“

Weitere Neuerungen geplant
Neben den strengeren Regeln gegen Verfahrensverschleppung sieht der Entwurf weitere Änderungen vor: Gutachten sollen künftig verpflichtend elektronisch übermittelt werden, Behörden müssen ihre Akten nach einheitlichen Standards vorlegen und Verwaltungsgerichte sollen sich stärker auf jene Punkte konzentrieren, die tatsächlich in einer Beschwerde angefochten werden. Dadurch sollen Verfahren insgesamt effizienter und schneller werden.

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