Seit dem 12. Dezember des Vorjahres saßen drei italienische Brüder und ein kroatischer Komplize bereits in Untersuchungshaft. Nun mussten sich die vier Männer vor dem Landesgericht Feldkirch für eine Serie von Einbrüchen in Vorarlberg verantworten.
Für die Anklage war die Rollenverteilung eindeutig: „Hier handelt es sich um vier waschechte Vollprofis, die arbeitsteilig vorgingen und entsprechend Beute machten“, erklärte Staatsanwalt Marco Mazzia zu Prozessbeginn. Ursprünglich wurde dem Quartett ein Schaden von rund 72.000 Euro angelastet.
Im Laufe des Verfahrens erlitt die Anklage jedoch einen herben Rückschlag: Bei einem Einbruch in Feldkirch reichten die Beweise dem Schöffensenat nicht für eine Verurteilung. Zwar sah die Staatsanwaltschaft denselben „Modus operandi“ wie bei den übrigen Taten, doch Richter und Schöffen bewerteten dieses Indiz als unzureichend. Weder konnten DNA-Spuren der Angeklagten gesichert werden, noch genügte eine gefundene Atemschutzmaske als belastender Nachweis.
Quartett ging immer nach gleichem Muster vor
Laut den Ermittlungen gingen die Männer stets nach demselben Muster vor: Zunächst spähten sie potenzielle Tatobjekte aus, darunter zwei Wohnungen in Dornbirn und eine in Schwarzach. Anschließend hebelten sie Türen oder Fenster auf und entwendeten Bargeld sowie Schmuck. Besonders auffällig: Nach den Einbrüchen sollen die Täter mit einer chlorähnlichen Flüssigkeit gezielt Spuren beseitigt haben. Die Angeklagten sind zwischen 24 und 36 Jahre alt. Bis auf einen Beschuldigten waren alle bereits mehrfach wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden, teilweise hatten sie auch Haftstrafen ausgefasst.
Schaden bereits vollständig ersetzt
Einen der Einbrüche bestritten die Männer vehement. Da die Beweislage in diesem Fall – wie bereits eingangs erwähnt – nicht ausreichte, verringerte sich die Schadenssumme deutlich. Für die übrigen Taten legten die Angeklagten Geständnisse ab. Der verbliebene Schaden von insgesamt 21.000 Euro wurde mit Unterstützung von Angehörigen vollständig ersetzt.
Das Gericht wertete sowohl die Geständnisse als auch die Schadensgutmachung als strafmildernd. Der Erstangeklagte wurde wegen seiner umfangreichen Vorstrafenliste zu drei Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere Angeklagte erhielten jeweils zwei Jahre Gefängnis. Für den bislang unbescholtenen vierten Mittäter fiel das Urteil deutlich milder aus: zwei Jahre Haft, davon 18 Monate bedingt. Da er sich bereits seit dem 12. Dezember in Untersuchungshaft befunden hatte, konnte der Mann das Gefängnis unmittelbar nach der Urteilsverkündung verlassen. Rechtskräftig sind die Urteile allerdings noch nicht.
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