Freispruch im Zweifel

Schwere Vorwürfe – und große Erinnerungslücken

Vorarlberg
24.06.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein in Vorarlberg wohnhafter Bulgare soll über Jahre kiloweise Kokain und Cannabiskraut weitergegeben und unter anderem an seine Ex-Freundin verkauft haben. Am Ende war die Suppe am Landesgericht Feldkirch allerdings zu dünn, der Arbeitslose wurde freigesprochen.

„Mein Mandant ist bestimmt kein braver Kerl, aber sicher kein schwerer Junge“, springt Verteidiger Martin Rützler für den Angeklagten in die Bresche. Immerhin seien bei zwei Hausdurchsuchungen lediglich geringe Mengen Drogen sichergestellt worden. Auch hätten Observationen der Kriminalpolizei und Handyauswertungen keinen Nachweis für einen Drogenhandel erbracht.

Schwere Vorwürfe der Ex-Freundin
Dass der 31-jährige Bulgare nun auf der Anklagebank sitzt, verdankt er seiner ehemaligen Freundin. Nachdem die Beziehung zu Ende war, marschierte sie zur Polizei und behauptete, dass er im Zeitraum zwischen 2016 und 2025 mehr als vier Kilogramm Kokain sowie über zehn Kilo Cannabiskraut an Dritte weitergegeben habe. Auch sie selbst habe über Jahre hinweg regelmäßig Drogen bei ihm gekauft. Im Prozess bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe vehement. „Ich habe nie Drogen verkauft“, beteuert er und vermutet hinter der Beschuldigung seiner Ex-Freundin einen Racheakt, weil sie die Trennung nie akzeptieren konnte. Zudem habe sie auch immer wieder gegen seinen Willen Kontakt mit ihm gesucht.

Opfer: „Er hat mir Freier vermittelt“
Ganz anders stellt sich die Sachlage freilich aus dem Mund des Opfers dar. Unter Tränen berichtet die Frau zunächst von ihrer früheren Drogenabhängigkeit, ihren psychischen Problemen und einer diagnostizierten posttraumatischen Belastungsstörung. Begonnen habe alles damit, dass sie zunächst „gratis“ Suchtmittel bekommen habe. Später habe sie dann ihre Schulden „abarbeiten“ müssen. „Er hat mir Freier vermittelt und mich unter Druck gesetzt.“ Sie sei damals tief im Drogensumpf gesteckt und habe Angst gehabt, behauptet die Ex-Freundin im Zeugenstand. Allerdings konnte sich das vermeintliche Opfer während der Befragung durch die Richterin weder an konkrete Abläufe noch Zeiträume einzelner Vorfälle erinnern. Objektive Beweise blieben aus.

Fehlende Glaubwürdigkeit
Nicht zuletzt im Hinblick darauf, dass die Zeugin mehrfach einräumte, bei ihrer polizeilichen Einvernahme gelogen zu haben, sprach die Richterin den Angeklagten vom Vorwurf des Suchtgifthandels im Zweifel frei. „Wenn jemand vor Gericht immer wieder sagt, dass er vor der Polizei die Unwahrheit gesagt hat, spricht das nicht für dessen Glaubwürdigkeit“, begründete die Frau Rat den Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

20° / 33°
Symbol wolkenlos
20° / 35°
Symbol heiter
20° / 35°
Symbol heiter
21° / 35°
Symbol heiter
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung