Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Verhängung einer Geldbuße von 109.000 Euro gegen den Weinglashändler Gabriel-Glas mit einem Standort in Hallein beim Kartellgericht beantragt.
Grund für die beantragte Strafe sei, dass das Unternehmen Händlerinnen und Händlern einheitliche Mindestverkaufspreise vorgegeben und eine gemeinsame „Politik der Preisstabilität“ verlangt habe, um ein konstantes Preisniveau und eine stabile Marge sicherzustellen, wie die BWB am Dienstag mitteilte.
Gabriel-Glas habe mit der BWB kooperiert, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. In diesem Zusammenhang habe das Unternehmen auch ein Anerkenntnis abgegeben und den von der BWB ermittelten Sachverhalt umfassend außer Streit gestellt. Die unzulässigen Mindestpreisvereinbarungen fanden demnach von Mitte November 2016 bis Anfang Mai 2022 statt.
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