Nach der Auflistung einer Vielzahl an bekannten Textemoticons wie :-) für "fröhlich" oder :-( für "traurig" nimmt das Dokument auf den Umstand Bezug, dass diese neuen Ausdrucksformen bzw. deren grafische Entsprechungen auch zunehmend in der kabellosen Welt der Mobiltelefonie zur Anwendung gelangen. Die Antragsteller stellen weiters fest, dass der technische Gebrauch von Emoticons immer noch ein mühsames Unterfangen darstellt und skizzieren allgemeine technologische Möglichkeiten, wie etwa graphische Darstellungsmethoden in Mobiltelefonmenüs, die das Einfügen der Emoticons erleichtern sollen.
Patentierung vermutlich nicht in Europa
Katharina Fastenbauer vom Patentamt Österreich weist auf Anfrage von pressetext darauf hin, dass es sich bei dem veröffentlichten Dokument "definitiv nur um eine Anmeldung beim amerikanischen Patentamt handelt, die keineswegs in einer Patenterteilung enden muss". Angesichts dessen, dass im vorliegenden Fall das technische Wesen der Erfindung ihrer Ansicht nicht gegeben sei und auch die beschriebenen Funktionen des Emoticon-Gebrauches auf Mobiltelefonen keine neue innovative Errungenschaft darstelle, geht Fastenbauer davon aus, dass die Patentierung - zumindest in Europa - nicht erteilt würde.
Fastenbauers Kollegin Diane Nickl vom deutschen Patentamt ortet im Gegensatz zu ihrer österreichischen Kollegin doch einige Unterschiede zwischen dem europäischen und amerikanischen System. "Während z.B. in Deutschland gerade einmal ein Drittel der eingereichten Patente tatsächlich erteilt wird, ist das in den USA bei fast 90 Prozent der Fall", so Nickl gegenüber pressetext. Im vorliegenden Fall sei es dennoch äußerst schwierig, eine Aussage zu treffen, ob die Anmeldung in den USA Erfolg haben könne.
Quelle: pte
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