Es ist ein Fall, der seit Donnerstag ganz Österreich beschäftigt. Ein wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung verurteilter Syrer soll laut einer Entscheidung des steirischen Landesverwaltungsgerichts die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen bekommen. Die politische Allianz dagegen wird jetzt aber immer breiter.
Er hat mit Waffen hantiert, bei militärischen Operationen zur Errichtung eines Kalifats mitgewirkt – und ist im Jahr 2014 nach Österreich gekommen. Der Fall des Syrers G. (Name der Redaktion bekannt) hatte eine Welle der Entrüstung zur Folge. In der Bevölkerung, aber auch in der Politik.
Innenministerium sieht „Fehlurteil“
Nicht nur der steirische Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ), sondern auch das Innenministerium sieht in der Gerichtsentscheidung ein klares Fehlurteil, noch dazu mangelhaft begründet. Wörtlich heißt es: „Es wurde aus Sicht des Innenministeriums nicht ausreichend geprüft, ob der Syrer eine positive Einstellung zu Österreich hat und sich mit den österreichischen Werten tatsächlich identifiziert.“ Da die steirische Landesregierung Revision erhob, geht die Causa sicher in die nächste Runde.
Scharfe Worte findet auch Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP): „Wer Teil terroristischer Strukturen war und dafür sogar im Ausland gekämpft hat, muss sein Recht auf die österreichische Staatsbürgerschaft für alle Zeit verlieren. Extremistische Organisationen setzen ganz gezielt auf sogenannte Schläfer.“ Es sei naiv darauf zu vertrauen, dass jemand, der bereit war für eine Ideologie Menschen zu töten, sich völlig geändert hat.
Bauer will Fortbildungen für Richter
Zudem pocht die Ministerin auf die Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen festgelegten Weiter- und Fortbildungen für Richter: „Es braucht verpflichtende Fort- und Weiterbildungen für Richterinnen und Richter gerade in den Bereichen der Politisch-Islamistischen Ideologien und ehrkultureller Gewalt. Hier sind Urteile gefallen, die auf fehlendes Wissen in diesem Bereich schließen lassen. Da müssen wir Lücken schließen“, so Ministerin Bauer.
Lercher lobt Kunasek
Auch der steirische SPÖ-Chef Max Lercher äußert sich: „Es ist absolut unglaublich, dass ein verurteilter Terrorist in Österreich trotz der geltenden Rechtslage eine Staatsbürgerschaft erhalten kann.“ Ausnahmsweise lobt der Rote dabei sogar das Vorgehen des FPÖ-Landeshauptmanns. Diesen Fall an die Öffentlichkeit zu bringen, sei eine „wichtige und vor allem die einzig richtige Entscheidung von Mario Kunasek“ gewesen. Jetzt müsse man unverzüglich alle Schritte setzen, damit so ein sicherheitspolitischer Wahnsinn in Zukunft unmöglich werde. „Bestätigt die nächste Instanz dieses Urteil, braucht es umgehend eine gesetzliche Verschärfung“, so Lercher.
Es braucht nun eine konsequente rechtliche Prüfung und gegebenenfalls auch gesetzliche Nachschärfungen!
ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl
Gödl: „Muss Ausschlussgrund sein!“
„Eine Verurteilung aufgrund der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung muss ein absoluter Ausschlussgrund für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sein. Denn die österreichische Staatsbürgerschaft ist die stärkste und höchste Verbindung zu unserer Republik und setzt eine klare Identifikation mit Österreich, seinen Werten und seiner Rechtsordnung voraus“, stellte ÖVP-Klubobmann Ernst Gödl, der auch Bereichssprecher für Sicherheit, Integration und Migration und ganz nebenbei Steirer ist, klar. Für ihn steht fest: „Wer die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten will, muss eine positive Einstellung zu Österreich nachweisen und sich mit den Grundwerten unserer Republik identifizieren. Wenn es hier Zweifel gibt, dann ist es notwendig, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.“
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