Mit mehr als zehn Kilogramm Kokain im Koffer wurde Anfang Juli ein 68-Jähriger in der „Stadt der Liebe“ erwischt. Der Steirer wurde bereits zu zwei Jahren Haft im Schnellverfahren verurteilt!
Ein Abstecher nach Paris endete für einen Steirer aus dem Bezirk Graz-Umgebung Anfang Juli hinter schwedischen Gardinen. Wie die „Krone“ aus verlässlicher Quelle erfahren hat, reiste der 68-Jährige, der immer wieder in seinem Leben mit Suchtgift zu tun hatte, zuvor nach Panama. Am Flughafen in Paris kontrollierten die Sicherheitskräfte seinen Koffer und staunten nicht schlecht, als sie darin mehr als zehn Kilogramm Kokain entdeckten!
Im Schnellverfahren zu zwei Jahren verurteilt
Der Mann soll behauptet haben, nichts davon gewusst zu haben. Die Pariser Justiz hingegen fackelte nicht lange, glaubte ihm nicht und verurteilte ihn im Schnellverfahren zu zwei Jahren Haft, die er nun dort absitzt. „Wir können lediglich die Festnahme eines Österreichers zum genannten Zeitraum bestätigen“, heißt es auf „Krone“-Anfrage seitens des Außenamts.
Verlegung in österreichisches Gefängnis möglich
Wie geht es nun mit ihm weiter? Muss er seine Haft in Frankreich verbüßen? Beim Justizministerium angefragt, heißt es: „Wird ein österreichischer Staatsbürger in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Vollstreckung dieser Freiheitsstrafe an Österreich übertragen wird.“ Voraussetzung sei ein entsprechendes Ersuchen an das örtlich zuständige Landesgericht, welches dann prüft, ob die Voraussetzungen für eine Übernahme der Vollstreckung gegeben sind.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.