Skandal in Kärnten

Sexuelle Belästigung: Anklage gegen zwei Beamte!

Kärnten
16.06.2026 16:41

Unter schwerem Verdacht stehen zwei Mitarbeiter der Kärntner Landesregierung. Ein Mann soll einen Lehrling sexuell belästigt haben und muss sich dafür wegen Missbrauch des Autoritätsverhältnisses verantworten  – allerdings nicht alleine: Eine Beamtin soll von dem Missbrauch gewusst, aber geschwiegen haben!

Eine Gurke mit zwei Eiern und Smarties drumherum: Das legte ein Vertragsbediensteter des Landes Kärnten nach Aussagen der Betroffenen dem weiblichen Lehrling als Ostergeschenk auf den Tisch – die obszöne Deko sollte einen ejakulierenden Penis darstellen.

Es gibt sogar ein Foto davon. Dazu soll es Anzüglichkeiten zu Busen, Po und auch noch richtiges Grapschen gegeben haben. Wie berichtet, bat das Mädchen auch eine Lehrlingsbeauftragte um Hilfe. Die sie aber nicht erhalten haben soll.

Erst nach einer Versetzung und einer späten Anzeige kam alles ins Rollen. Mit unerwartetem Ergebnis: „Wir haben nicht nur den Mann wegen Verdacht des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt, sondern auch die Lehrlingsbeauftragte wegen Verdacht des Amtsmissbrauchs, da sie nichts unternommen hat“, erklärt Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Zitat Icon

Wir haben nicht nur den Mann wegen Verdacht des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses angeklagt, sondern auch die Lehrlingsbeauftragte (...).

Markus Kitz von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt

Daher erhält der Fall nun auch eine noch größere Dimension, auch ist das Schöffengericht statt eines Einzelrichters zuständig.

Das Land hat in einer ersten Reaktion bereits versichert, dass „jede Form der Grenzüberschreitung und unangemessenes Verhalten dienstrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“. Der männliche Angeklagte wurde bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe einem anderen Aufgabengebiet zugeordnet und befindet sich seit Monaten nicht im Dienst, wie betont wird.

Die Anklage gegen seine Kollegin dürfte überraschend gekommen sein – alle Vorwürfe müssten im Rahmen des Strafverfahrens geklärt werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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