Das neue Energie-Ausbau-Gesetz schreibt Salzburg die Errichtung von zahlreichen Windturbinen bis 2030 vor. Wie die Landesregierung das vorgegebene Ziel erreichen will und was bei Sonnenenergie und Wasserkraft gefordert wird.
Schon jetzt steht fest: Die Ziele, die Salzburg beim Ausbau der Windkraft erreichen soll, werden bis zum Zieljahr 2030 nur schwierig zu schaffen sein. Nach jahrelangen Verhandlungen hat der Nationalrat am Donnerstag das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) abgesegnet. Das Wort-Ungetüm steht im Verfassungsrang und kam nur mithilfe der Grünen zustande.
Es soll den Ausbau von erneuerbaren Kraftwerken bis zum Jahr 2030 in ganz Österreich regeln. Laut dem Gesetzestext schreibt die Bundesregierung Salzburg einen Zuwachs an Windenergie im Ausmaß von 180 Gigawattstunden (GWh) vor. Das kann sich nur mit einer Fertigstellung der beiden Windparks am Windsfeld bei Flachauwinkl und am Lehmberg zwischen Thalgau und Neumarkt ausgehen.
Das Gesetz bringt zweifellos wichtige Verbesserungen und kann die Genehmigung von Energieprojekten deutlich beschleunigen.

Maximilian Aigner, Energielandesrat (ÖVP)
Bild: Roland Holitzky
Ausbauziele bei Wasser und Sonne sind greifbar
Aktuell sind beim Pongauer Projekt 12 Windräder geplant, im Flachgau 14 Turbinen. Ob die beiden Vorhaben gemeinsam auf die erforderlichen 180 GWh kommen, ist noch offen. Bei beiden Projekten laufen die Planungen noch. Ein Baustart ist auf keinem der beiden Berge in Sicht, ob sich 2030 schon ein Windrad in Salzburg dreht, ist somit fraglich.
Immerhin die Ziele bei Photovoltaik und Wasserkraft dürfte Salzburg relativ locker erreichen. Der Vergleichswert ist jeweils das Jahr 2020. Beim Sonnenstrom gab es seither einen massiven Zuwachs, womit die erforderlichen 550 GWh geschafft werden dürften. Bei der Wasserkraft kommen schon die beiden 2025 in Betrieb genommenen Kraftwerke Stegenwald und Sulzau fast auf die erforderlichen 100 GWh an Zuwachs.
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