Beim Shopping im Internet wird stets betont, dass bestellte Ware – falls sie nicht passt oder gefällt – zurückgeschickt werden kann. Beschwerden bei der Arbeiterkammer belegen aber, dass es trotz des gesetzlichen Rücktrittsrechts immer wieder Probleme gibt.
Eine Mittelburgenländerin bestellte Bademode. Obwohl die Adresse der Homepage des Unternehmens auf „.de“ endete und somit einen Sitz in Deutschland suggerierte, wurde im Impressum ein Büro in London angegeben. Als die Bestellung eintraf, folgte die Ernüchterung: Statt der fünf bestellten Teile kamen nur vier an, und diese entsprachen nicht annähernd den Bildern beim Bestellen.
Rücksendeadresse in Kanada
Für solche Fälle gibt es das gesetzliche Rücktrittsrecht. Allerdings gab es hier die nächste negative Überraschung: Die Rücksendeadresse befand sich in Kanada, fürs Zurückschicken sollten bis zu 47 Euro berappt werden. Die Firma verweigerte auch das Ausstellen eines Rücksendeetiketts mit der Behauptung, Bademode könne nicht zurückgegeben werden.
Laut AK-Konsumentenschutzexperte Christian Koisser ist das unseriös: „Es gibt zwar eine Ausnahme, die zur Verweigerung der Rücksendung aus Hygienegründen berechtigt, dies betrifft aber nicht Bademoden, schon gar nicht, wenn die Ware noch verpackt ist.“ Was aber stimmt: Wenn es vertraglich vereinbart ist, hat die Käuferin die Kosten für die Rücksendung zu tragen. Daher beim Bestellen einen Blick darauf werfen.
Firma behauptete, Schachtel war leer
Eine andere Burgenländerin berichtet von Problemen mit einem spanischen Unternehmen. Die Frau trat vom Kauf eines Handys zurück. Nach der Rücksendung der Ware meldete sich die Firma und behauptete, die Schachtel sei leer gewesen. Glücklicherweise konnte die Käuferin nachweisen, dass beim Absenden die Ware sehr wohl drinnen war.
Oft sorgt schon eine Recherche über den Anbieter für Klarheit. Vertrauensfördernd sind Firmen, die offizielle Gütezeichen tragen.

AK-Konsumentenschützer Christian Koisser
Bild: AK Burgenland
„Wenn die vereinbarte Rücksendeart genutzt wird, trägt grundsätzlich das verkaufende Unternehmen die Gefahr dafür, dass die Ware beschädigt wird oder gar verloren geht“, erklärt Koisser. Die Firma müsse sich das im Ernstfall mit dem Transportbetrieb ausmachen.
Auf Gütezeichen achten
Im Internet sind unseriös agierende Unternehmen oder Fakeshops, die gar keine Ware verschicken, oft schwer zu erkennen. Der Auftritt wirkt meist professionell, Angebot und Preise sind verlockend. Wird bei einem Anbieter bestellt, den man nicht kennt, gilt es vorsichtig zu sein. „Ein wichtiger Punkt ist die Wahl einer möglichst risikolosen Zahlungsmethode, keinesfalls Vorauszahlung“, so Koisser. Oft sorgt eine Recherche über den Anbieter für Klarheit. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, weil Betrüger gerne positive Fake-Bewertungen platzieren. Vertrauensfördernd seien Firmen, die offizielle Gütezeichen tragen. Noch etwas rät Koisser: „Das Gütezeichensymbol muss angeklickt werden können.“ Infos dazu gibt es unter guetezeichen.at oder trustedshops.at.
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