Fast sechseinhalb Jahre lang arbeitete eine Linzerin bei einem Zahnarzt im Zentralraum als zahnärztliche Assistentin. Nach der einvernehmlichen Kündigung waren 336 Plusstunden offen. Zuerst weigerte sich der Ex-Chef zu zahlen – da sie alles genau dokumentiert hatte und in diesem Fall keine Verjährung eingetreten war, konnte ihr geholfen werden.
Die zahnärztliche Assistentin hatte vorbildlich ihre Plusstunden Monat für Monat dokumentiert. Zum Zeitpunkt der einvernehmlichen Auflösung wies ihr Zeitkonto 336 Mehrarbeitsstunden aus. Diese hätte der Arbeitgeber inklusive Zuschlägen bei der Endabrechnung auszahlen müssen. Das tat er aber nicht. Außerdem stellte er ihr ein Dienstzeugnis aus, auf dem wesentliche Aufgabenbereiche der Frau nicht angeführt waren.
Zeitkonto wurde schlagen
Die Linzerin wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich. Diese intervenierte beim Arbeitgeber, der zwar das Dienstzeugnis korrigierte, die Plusstunden aber nicht zahlen wollte. Er meinte, diese seien schon verjährt und deswegen nicht zu bezahlen. Juristen der Kammer stellte klar, dass es aufgrund des Zeitkontos weder Verfall noch Verjährung gab, wonach alle offenen Stunden zu zahlen seien. Am Ende musste sie Klage einreichen, damit die Frau zu ihrem Geld kam. Noch vor der ersten Gerichtsverhandlung zahlte der Arbeitgeber schließlich die offenen 11.000 Euro brutto.
Vorsicht bei Verfallsfristen
AK-Präsident Andreas Stangl rät, sich bei offenen Entgeltansprüchen rasch an den Betriebsrat, die Gewerkschaft oder die Arbeiterkammer zu wenden. In der Regel gibt es eine dreijährige Verjährungsfrist. In vielen Kollektivverträgen oder einzelnen Arbeitsverträgen sind aber deutlich kürzere Verfallsfristen für bestimmte Entgeltansprüche vorgesehen. Werden diese nicht rechtzeitig von den Beschäftigten geltend gemacht, können sie nicht mehr eingebracht werden. „Die Arbeiterkammer setzt sich vehement für die Abschaffung der Verfallsfristen ein. Wichtig ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rasch zu uns, wenn sie Bestandteile ihres Lohns oder Gehalts nicht bezahlt bekommen“, sagt Stangl.
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