AK-Betriebskostencheck

Für 480 Euro ging’s sogar bis vor den Richter

Kärnten
12.06.2026 14:00
Porträt von Kärntner Krone
Von Kärntner Krone

Vermieter zog „Heizkosten“ von der Kaution einer Mieterin ab. Die Arbeiterkammer erstritt für diese dann ihr Recht vor Gericht.

Von einer 2000-Euro-Kaution bei einem befristeten Mietverhältnis behielt ein Vermieter gleich 500 Euro ein, weil er mehr Heizkosten kassieren wollte.

Er überwies der Mieterin nur knapp 22 Euro, bestand auf dem Rest. „Die vorgelegte Heizkostenabrechnung war jedoch nicht schlüssig, daher sucht die Frau Hilfe bei der Arbeiterkammer“, erklärt Betriebskostenexperte Michael Tschamer.

Daten & Fakten

Anfragen und Terminvereinbarungen zum Betriebskostencheck von 1. Juni bis 31. Juli per E-Mail an bkcheck@akktn.at oder unter 050 477-6000. Alle Informationen: www.kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen. Dort können die Unterlagen direkt hochgeladen werden.

Diese Serie ist eine Initiative der Arbeiterkammer Kärnten, des Landes Kärnten und der „Kärntner Krone“ – unter der Wahrung der vollen redaktionellen Unabhängigkeit.

Auch nach einer weiteren Intervention blieb der Vermieter stur – der Mieterin blieb daher nur noch der Weg zum Gericht – mit einer Klage nach dem Heizkostengesetz.

Dies zeigte dann Wirkung. „Das Verfahren wurde letztlich mit einem Vergleich geschlossen“, so Tschamer. Die Frau erhielt aber nicht nur die knapp 480 Euro – der Vermieter musste auch die Prozesskosten von fast 1450 Euro übernehmen. Ein Sieg, der aber zeigt, wie hoch das Kostenrisiko tatsächlich sein kann.

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