Der suspendierte Leiter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in Salzburg, Georg Angerer, legte gegen seine Dienstfreistellung Beschwerde ein. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun entscheiden. Die Suspendierung war von der LPD mit zahlreichen Mitarbeiterbeschwerden begründet worden.
Der suspendierte Leiter des Landesamts für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung (LSE) in der Salzburger Landespolizeidirektion, Georg Angerer, bekämpfte seine Dienstfreistellung vor dem Bundesverwaltungsgericht. Er brachte gegen die vorläufige Suspendierung Beschwerde ein, das Gericht muss nun darüber entscheiden.
Die Landespolizeidirektion hatte die Suspendierung Ende Jänner verfügt und dies mit einer zweistelligen Zahl schriftlicher Beschwerden aus dem Mitarbeiterkreis begründet.
Bei 37 Dienstposten im LSE ging es demnach vor allem um Personalführung, es seien auch „schwerwiegende, mitunter strafrechtlich relevante Sachverhalte“ vorgebracht worden, teils extern ärztlich geprüft, hießt es seitens der Landespolizeidirektion.
Die Bundesdisziplinarbehörde bestätigte die Maßnahme im Februar. Die Vorwürfe prüft unter anderem auch das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung im Innenministerium. Die Entscheidung des Gerichtes ergeht nach der Verhandlung schriftlich.
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