Ein Süchtiger (27) soll mit Spritze und Schere in Linz auf zwei Exekutivbeamte losgegangen sein, er wurde getötet. Die beiden Polizisten erklären, ausschließlich in Notwehr gehandelt zu haben. Die Staatsanwaltschaft wartet vorerst aber noch auf maßgebliche Gutachten.
Im Fall des am 16. April in einer Wohnung in Linz-Auwiesen von zwei Polizisten erschossenen Martin W. (27) sind die Ermittlungen noch voll im Gang. „Wir warten auf den Abschlussbericht“, bestätigt Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz.
Wir wollen wissen: Was ist an dem Tag in der Wohnung tatsächlich vorgefallen – und wie ist das rechtlich einzuordnen?

Ulrike Breiteneder, Sprecherin der StA Linz
Bild: FOTOKERSCHI / WERNER KERSCHBAUMM
Mehrere Gutachten seien ausständig. „Unter anderem das Obduktionsgutachten und die Ergebnisse der chemisch-toxikologischen Untersuchung – wir wollen wissen, ob der Getötete zum Vorfallszeitpunkt unter dem Einfluss von Substanzen gestanden ist“, so Breiteneder.
Spannend dürfte vor allem die Expertise des Sachverständigen für Waffen, Munition, Sprengmittel und Kriminologie werden. Diese könnte ausschlaggebend dafür sein, ob die Beamten angeklagt werden und sich auch vor Gericht verantworten müssen. Ermittelt wird aktuell übrigens nicht mehr in Richtung Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§86), sondern Mord (§75).
Beide Polizisten haben inzwischen auch eine schriftliche Stellungnahme abgegeben, in der sie den Tod von W. zwar bedauern, aber auch versichern, nicht anders gehandelt haben zu können. Der 27-Jährige soll mit einer Spritze und Schere auf sie losgegangen sein.
„Ich hoffe sehr, dass es zumindest zur Anklage kommt, immerhin geht es um ein Menschenleben“, betont Heribert W., Vater des Toten.
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