Hells-Angels-Umfeld

Justizwachebeamtin wurde freigesprochen

Vorarlberg
03.06.2026 14:35
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Die 36-jährige Angeklagte soll einem Hells-Angels-Mitglied Vorteile in der Haft verschafft haben. Doch der Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch sah am Mittwoch keinen strafrechtlich relevanten Tatbestand. 

Mehr als 80 mutmaßliche Verfehlungen standen einst im Raum – am Ende blieb davon kaum etwas übrig. Nach einem ganztägigen Prozess vor dem Schöffensenat wurden am Mittwoch die suspendierte Justizwachebeamtin der Justizanstalt Feldkirch und ein mitangeklagter Häftling, ein führendes Mitglied eines Motorradklubs, rechtskräftig freigesprochen.

Übrig geblieben waren am Ende lediglich zwei Vorwürfe: die Übergabe einer Guthabenkarte für ein verbotenes Handy sowie das Wissen um dessen Existenz. Die Richterin fand dafür deutliche Worte und sprach von einem „himmelschreienden Amtsmissbrauch“. Strafrechtliche Folgen hatte das jedoch nicht mehr – die Taten waren bereits verjährt.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Beamtin Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses und Bestechlichkeit vorgeworfen. Laut Anklage soll sie Insassen mit Fast Food, Süßigkeiten, Kleidung und einer Handy-Guthabenkarte versorgt, Informationen weitergegeben und unerlaubte Kontakte zwischen Häftlingen ermöglicht haben. Als Gegenleistung sollen unter anderem Eintrittskarten für eine Tattoo-Convention geflossen sein. Vor Gericht zeichnete sich jedoch ein anderes Bild ab. Die Leiterin der Justizanstalt, Cornelia Leitner, bestätigte, dass Justizwachebeamte bei ihrer Arbeit einen gewissen Ermessensspielraum hätten. Kleinere Zuwendungen könnten demnach durchaus zulässig sein, etwa als Anerkennung oder zur Erreichung von Vollzugszielen. Beschwerden gegen die Beamtin habe es während ihrer Dienstzeit nie gegeben.

Beweise waren am Schluss doch keine
Für das Gericht war letztlich entscheidend, dass weder Bestechlichkeit noch eine schwerwiegende Verletzung des Dienstgeheimnisses nachgewiesen werden konnten. Die beanstandeten Übergaben seien zudem nicht heimlich erfolgt, sondern im Beisein anderer Bediensteter. Auch zahlreiche weitere Vorwürfe zerfielen im Laufe der Beweisaufnahme – darunter jener einer angeblichen intimen Beziehung zu einem Insassen. Am Ende blieb von den schweren Anschuldigungen wenig übrig. Die Freisprüche für beide Angeklagten sind bereits rechtskräftig.

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