Zu wenig Geld dabei

Pensionist schlug Verkäuferin wegen Wurstsemmel

Vorarlberg
30.07.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Vorarlberger Pensionist drehte in einer Metzgerei durch und schlug brutal auf die Verkäuferin ein. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch zeigte er sich wenig einsichtig.

Was als schnöder Einkauf in einer Metzgerei in Bregenz begann, endete für einen 65-Jährigen vor Gericht. Im Verhandlungssaal lieferte er gleich mehrere denkwürdige Szenen. „Wie geht es Ihnen heute?“, fragte Staatsanwältin Karin Dragosits zu Prozessbeginn. „Heute geht es mir gut“, antwortete der Angeklagte prompt. Bei seinen weiteren Antworten hielt er sich allerdings nicht so knapp – immer wieder holte er weit aus, schweifte ab und führte sogar, während andere redeten, munter Selbstgespräche.

Getränke an sich gerissen und getürmt
Doch der Reihe nach: In der Metzgerei wollte sich der Mann eine Wurstsemmel kaufen, doch das Geld reichte nicht ganz. Es kam zum Streit mit der Verkäuferin – woraufhin der 65-Jährige kurzerhand drei Getränkeflaschen an sich nahm und nach draußen stürmte. Die resolute Verkäuferin ließ sich das nicht gefallen, holte ihn ein und nahm sich die Flaschen zurück. Die Reaktion des Mannes: ein Faustschlag, der bei der Frau eine Gehirnerschütterung und eine Rissquetschwunde an der Lippe hinterließ. Zum Abschluss soll er ihr noch dreimal zugerufen haben: „Du bist tot.“

Angeklagter: „Ich habe halt starke Gefühle“
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte zu den ersten beiden Taten geständig. Betreffend der gefährlichen Drohung hatte der 65-Jährige aber eine eigenwillige Erklärung parat: „Ich hatte damit gemeint, dass die Verkäuferin für mich gestorben ist.“ Reue? Fehlanzeige. „Ich habe halt starke Gefühle“, rechtfertigte er sein Verhalten – und räumte gleichzeitig unumwunden ein, gewusst zu haben, dass ein Faustschlag schwere, im schlimmsten Fall sogar tödliche Verletzungen verursachen kann. Einen ähnlichen Vorfall in der Zukunft wollte er ebenfalls nicht ausschließen.

Richterin: „Ich kann Sie nicht rauslassen“
Richterin Kathrin Feurle sprach den gewalttätigen Pensionisten wegen Diebstahls, versuchter schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung schuldig – zwölf Monate unbedingte Haft, dazu 1000 Euro Teilschmerzensgeld für die Verkäuferin. Die Begründung der Richterin ließ an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig: „Ich kann Sie unter solchen Umständen nicht rauslassen.“ Zumal der Mann keinerlei Reue zeigte und auch bereits während der Zeit in Untersuchungshaft auffällig geworden war. Das Urteil ist rechtskräftig.

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