Betriebskostencheck

Schutz gegen „sehr fantasievolle“ Abrechnungen

Kärnten
01.06.2026 16:00

Im Vorjahr wurden beim Betriebskostencheck der Kärntner Arbeiterkammer – in Kooperation mit dem Land Kärnten – 813 Wohnanlagen überprüft. Meist gab es Einsicht seitens der Vermieter, manche waren Fall fürs Gericht.

Schon zum 13. Mal finden heuer die Aktionstage zum Betriebskostencheck der Kärntner Arbeiterkammer (AK) statt. Von 1. Juni bis 31. Juli können Mieter ihre Betriebskosten überprüfen lassen.

„Die Arbeiterkammer macht das natürlich das ganze Jahr, aber jetzt legen wir einen besonderen Fokus darauf“, betont AK-Präsident Günther Goach. „Denn die Haushaltskassen werden immer knapper, die Wohnkosten machen bei manchen schon zwei Drittel des Einkommens aus.“ So wurden im Vorjahr 813 Wohnanlagen geprüft, rund 3100 Mieter beraten. In einem Fall wurden insgesamt 18.000 Euro an Gutschriften für Mieter herausgeholt.

Das AK-Team mit Präsident Günther Goach (2. v. l.) & LH-Vize Gaby Schaunig (3. v.l.).
Das AK-Team mit Präsident Günther Goach (2. v. l.) & LH-Vize Gaby Schaunig (3. v.l.).(Bild: Felix Justich)

In den meisten Fällen reicht das zur Verfügung gestellte Einspruchsschreiben, das an den Vermieter geschickt wird. „Bei 82 Anlagen war aber eine direkte Intervention der Arbeiterkammer notwendig, weil die Vermieter nicht einsichtig waren“, so Goach. „Acht Fälle sind sogar noch vor Gericht anhängig.“

Abrechnungen: Von „sehr fantasievoll“ bis „richtig“
Und der Betriebskostencheck, der zusammen mit dem Land durchgeführt wird, zeigt auch schon Wirkung. „Es geht hier um Prävention und man sieht klar: Die Abrechnungen werden besser“, betont Landesvize Gaby Schaunig, die drei Kategorien für die eingereichten Abrechnungen nennt: „Da gibt es einmal die Fehler, bei denen der Vermieter einfach nicht weiß, dass er sie macht. Dann gibt es oft richtige Abrechnungen und der Mieter hat Gewissheit, dass alles passt.“

Und die letzte Kategorie? „Da handelt es sich um teils, sagen wir, sehr fantasievolle Abrechnungen“, so Schaunig. „Aber deren Anteil ist gering, wird immer kleiner.“ AK-Betriebskosten-Experte Michael Tschamer kennt solche Beispiele aus erster Hand: „In einem Fall wurden sogenannte Zählermieten verlangt, obwohl es da eine höchstgerichtliche Entscheidung dagegen gibt. Dann wurden Mieter Servicekosten für die Heizkostenabrechnung doppelt verrechnet.“

Und dann gab es einen besonderen Fall, der eindeutig in die Kategorie „sehr fantasievoll“ fällt. „Eine Anfrage kam wegen besonders hoher Versicherungskosten. Da hatte der Vermieter im Erdgeschoss eine Fabrikshalle“, erklärt Tschamer. „Aber in der Versicherung war nicht bloß diese drin. Sondern auch noch das Boot und ein Sportauto des Vermieters.“

So geht's

Anfragen und Terminvereinbarungen zum Betriebskostencheck von 1. Juni bis 31. Juli per E-Mail an bkcheck@akktn.at oder unter 050 477-6000. Alle Informationen: www.kaernten.arbeiterkammer.at/wohnen. Dort können die Unterlagen direkt hochgeladen werden.

Diese Serie ist eine Initiative der Arbeiterkammer Kärnten, des Landes Kärnten und der „Kärntner Krone“ – unter der Wahrung der vollen redaktionellen Unabhängigkeit.

Leistbares Wohnen: Änderung bei Widmungen 
Auch abseits des Betriebskostenchecks will die Arbeiterkammer Schritte setzen. „Der öffentliche Wohnbau bietet die günstigsten Mieten, macht Wohnen in Kärnten leistbar“, betont der AK-Präsident. „Daher fordern wir bei Neuwidmungen von Bauflächen, dass 30 Prozent für sozialen Wohnbau reserviert werden.“ Wenn die Flächen von der öffentlichen Hand kommen, soll der Anteil sogar auf 50 Prozent ansteigen. Zusätzlich fordert die AK, befristete Mietverträge privaten Anbietern zu verbieten und eine Zweckwidmung für Wohnbauförderungsmittel.

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