Wer nicht genau hinsieht, erlebt eine böse Überraschung: Auf E-Tankstellen bzw. den dortigen Parkplätzen gelten teilweise besondere Regeln: Ein Tiroler Lenker schildert seinen Fall und rät zur Vorsicht.
Die E-Tankstelle beim MPreis an der Salzburger Straße in Wattens ist für den Tiroler Lenker die nächstgelegene Schnellladestation. Das wird auch auf der Handy-App von Ulrich T. (Name geändert) so angezeigt. Kürzlich fuhr er an einem Sonntag mit seinem Fahrzeug hin, tankte von 16.26 bis 17.25 Uhr.
Brief aus Salzburg flatterte ins Haus
Schon vier Tage später kam ein Brief von der ParkDepot GmbH in Salzburg, die diesen Parkplatz überwacht. Es sei ein „Park- bzw. Benutzungsverbot“ festgestellt worden, dokumentiert mit einem Foto des Autos samt gut erkennbaren Kennzeichen. 66,67 Euro plus 13,33 Euro Umsatzsteuer seien an die Überwachungsfirma zu überweisen – gesamt als 80 Euro.
Einspruch gegen die Strafe
Herr T. erhob schriftlich Einspruch: „Sie werden sicher Verständnis haben, dass ich ihre Aufwendungen nicht bezahlen werde, da ich mir kein schuldhaftes Verhalten vorwerfen kann und eine Nutzung der Ladestation außerhalb der Betriebszeiten beworben wird.“ Beigelegt wurde die Laderechnung. Die automatisierte Parkplatzüberwachung auf vielen Firmenparkplätzen, am Wochenende und nachts, war dem Tiroler bekannt. Aber dass es auch beim Tanken gilt, daran dachte er nicht.
Die Überwachung von Parkplätzen ist mir bekannt. Nicht bewusst war mir, dass das auch beim Tanken gilt.
Autolenker Ulrich T.
Achtung auf Schild und QR-Code
Die Überwachungsfirma zeigte sich entgegenkommend und reduzierte die Strafe auf 30 Euro. Und man verwies auf die korrekte Handlungsweise (die auch auf großen Plakaten vor Ort kundgetan wird). Es sei noch am selben Tag der vorhandene QR-Code zu scannen und der Beleg des Ladevorgangs hochzuladen.
Eine „Falle“, in die man leicht tappen kann? Oder muss der Kunde ganz einfach die Augen offen halten? Herr T. wollte keinen weiteren Ärger, bezahlte die 30 Euro. Eine Warnung für alle anderen ...
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