Ein 23-jähriger Mann musste sich am Donnerstag wegen Vergewaltigung und Nötigung am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg verantworten. Seine Ex-Freundin hatte ihn angezeigt.
Als die vorsitzende Richterin des Schöffensenates, Franziska Klammer, das Urteil verkündet, reagiert der Angeklagte mit Schnappatmung. „Was? Ich muss jetzt in den Knast?!“, schmettert der 23-jährige Lehrling dem Senat entsetzt entgegen. Dabei hat der bislang Unbescholtene noch Glück. Immerhin sieht der Gesetzgeber für das Verbrechen der Vergewaltigung einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren Gefängnis vor.
Laut Anklage hatte der Mann die Straftat vor einem Jahr auf einem Parkplatz in Hohenems begangen. „Er packte die Frau am Kopf, drückte diesen auf seinen entblößten Penis und zwang sie zum Oralverkehr“, so Staatsanwalt Christoph Stadler zu Beginn der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Der Delinquent bekannte sich nicht schuldig. Es sei eine On-off-Beziehung gewesen. Jedoch habe sein Mandant die Frau nie zum Sex genötigt, ergänzt sein Verteidiger. Vielmehr habe der Angeklagte eine Beziehung mit einer anderen eingehen wollen. Von Eifersucht und Enttäuschung der Ex ist die Rede.
Erneute Eskalation bei Treffen
So habe die 23-Jährige ihn über verschiedene Kanäle kontaktiert. Zudem sei es Tage nach der angeklagten Vergewaltigung erneut zu Oralverkehr gekommen – einvernehmlich, belegt durch Chatnachrichten. Wenige Wochen später soll die Situation nach einem weiteren Treffen vor einem Wohnhaus erneut eskaliert sein.
Der Angeklagte habe ihr im Zuge dessen das Handy entrissen, nachdem er ihr mit der Verbreitung von Nacktfotos gedroht hatte. Der Senat glaubte am Ende den Aussagen des kontradiktorisch einvernommenen Opfers. Die Frau habe die Vorfälle „lebensnah und nachvollziehbar“ geschildert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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