Eine 44-Jährige schloss unter dem Namen ihres Bekannten einen Mobilfunk-Vertrag ab. Auch im Internet tätigte sie mit seinen Daten eine Bestellung. Nun steht die Frau wegen Betrugs in St. Pölten vor Gericht.
Ein Handy-Vertrag unter falschem Namen, telefonisch abgeschlossen, samt richtigem Geburtsdatum und Adresse. Und auch eine Amazon-Bestellung soll sie auf diesen Namen getätigt haben. Der Leidtragende war das „Gspusi“ der Angeklagten. „Wir hatten ein Verhältnis“, erklärt die 44-Jährige. Scheinbar eine lose Bekanntschaft, denn vor Gericht behauptet der Mann zunächst, die Frau nicht zu kennen. Bis ihm dann doch ihre Adresse und auch ein geliehener Geldbetrag wieder einfallen. In St. Pölten musste sich seine „Bekanntschaft“ nun wegen betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauchs verantworten. Sie zeigte sich zu den Vorwürfen geständig.
Ich habe in meinem ganzen Leben noch nie etwas bestellt. Außerdem kenne ich die Frau nicht.
Opfer (77) bei seiner Zeugenaussage
Vier Vorstrafen, bereits zweimal in Haft
Dass sie die persönlichen Daten ohne Einverständnis des Mannes verwendet hat, ist der 44-Jährigen durchaus bewusst. Dafür hatte sie eigens eine gefakte Mailadresse angelegt. „Er hat mich nicht gut behandelt, also wollte ich mich rächen“, gibt die 44-Jährige an. Und unter ihrem eigenen Namen hätte die mehrfach wegen Betrugs einschlägig vorbestrafte Frau keinen Mobilfunk-Vertrag mehr abschließen können. Zuletzt saß sie 2023 für drei Monate in Haft.
„Ich habe mir nichts dabei gedacht“, so die Wiederholungstäterin vor Gericht. Und: „Ich bemühe mich, dass ich das nicht mehr mache und bitte um ein mildes Urteil“. Auf dieses muss die 44-Jährige vorerst noch warten. Der Prozess wurde vertagt.
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