Der Konkurs der DK Wildtierzucht in Leibnitz ist bereits die sechste Insolvenz einer Tochtergesellschaft der Domaines Kilger GmbH & Co KG. Das südsteirische Imperium des Weinzampanos zerfällt nach und nach. Eine persönliche Haftung des deutschen Investors ist laut Kreditschützern nicht auszuschließen.
Die Pleitewelle trifft ein Kilger-Unternehmen nach dem anderen. Wie die Kreditschützer von AKV und KSV1870 am Mittwoch bekannt gaben, ist nun auch die DK Wildtierzucht GmbH & Co KG in Leibnitz insolvent. Es handelt sich inzwischen um die sechste Tochtergesellschaft der Domaines Kilger GmbH & Co KG, die seit Februar dieses Jahres bankrott ist. Die Verbindlichkeiten werden mit rund 160.000 Euro beziffert, zwei Dienstnehmer und 19 Gläubiger sind betroffen. Eine Fortführung des Unternehmens wird nicht angestrebt.
Wie viele Betriebe des deutschen Investors noch folgen werden, könne man nicht sagen: „Viele Tochtergesellschaften werden von der Muttergesellschaft, der Domaines Kilger GmbH & Co KG, mitgezogen oder müssen aufgrund deren Insolvenz liquidiert werden“, erklärt Markus Graf vom AKV. Mit der einen oder anderen sei aber noch zu rechnen. Das seit 2015 aufgebaute Firmenreich in der Südsteiermark zerfällt dadurch nach und nach.
Die Idee des ganzen Projekts ist aus heutiger Sicht für niemanden wirklich nachvollziehbar. Eine persönliche Haftung Kilgers ist nicht auszuschließen.

Markus Graf, AKV
Bild: Christian Jauschowetz
Persönliche Haftung möglich
Die erste Prüfungstagsatzung im Konkursfall der Muttergesellschaft fand vergangene Woche statt. Laut AKV wurden rund 83 Millionen Euro an Forderungen angemeldet, 51 Millionen Euro wurden bereits anerkannt. „Man kann schon davon ausgehen, dass am Ende zwischen 50 und 100 Millionen Euro zusammenkommen. Nicht zu erwarten ist jedoch, dass alle Gläubiger auch bezahlt werden können“, gibt Graf zu bedenken. Das vorhandene Vermögen setze sich aus Eigentum und Liegenschaften zusammen. Aktuell sind drei Sachverständige mit der Erstellung von Gutachten, die den Wert dieser bestimmen, beschäftigt.
Inzwischen steht auch die Frage im Raum, ob Hans Kilger persönlich für das Desaster haftbar gemacht werden kann. „Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass das Ganze in Kilgers persönlichen Haftungsbereich übergeht. Das kann man aber jetzt noch nicht sagen“, erklärt Graf. Wesentlich sei hier aber, dass viele Verbindlichkeiten gegenüber Banken bestehen, die Kredite an und für sich nur gewähren, wenn auch dementsprechende Rücklagen vorhanden sind.
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