Bei Aussagen zu Schmid

Wöginger-Richterin lässt Tonbandaufnahmen sichern

Innenpolitik
22.04.2026 14:57

Am 4. Mai wird das Urteil im Postenschacher-Prozess gegen August Wöginger erwartet. Die Ermittlungen gegen Kronzeugen Thomas Schmid haben die Causa zuletzt in eine brisante Richtung gelenkt – nun auch unmittelbar vor Gericht: Richterin Melanie Halbig hat angeordnet, Tonbandaufnahmen „für längere Zeit” aufzubewahren.

Der Postenschacher-Prozess rund um den schwarzen Klubobmann August Wöginger entwickelt sich kurz vor dem erwarteten Urteil zum veritablen Justiz-Krimi. Die mittlerweile – wie berichtet – an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) abgetretenen Ermittlungen wegen Falschaussage gegen Kronzeugen Thomas Schmid bringen dessen Status ins Wanken – und lassen den Ausgang des Verfahrens offener erscheinen denn je.

Sicherung am Tag nach den Ermittlungen
Eine bemerkenswerte juristische Wendung zeichnet sich dabei auch direkt im Gerichtssaal ab. Wie der „Krone“ vorliegende Gerichtsdokumente zeigen, hat Richterin Melanie Halbig die Tonbandaufnahmen der Aussagen Schmids sowie jener Zeugen, die seinen Angaben vor Gericht widersprochen haben, sichern und „für längere Zeit” aufbewahren lassen. Das Brisante daran: Der Aktenvermerk zur Sicherung der Aufnahmen wurde am 14. April verfasst – just einen Tag nach Einleitung der Ermittlungen gegen den einst so mächtigen ehemaligen Generalsekretär des Finanzministeriums.

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