Mit ihren Strafzetteln gingen Autolenker durch alle Instanzen. Das Landesverwaltungsgericht sah jetzt Formfehler bei der Ladezone in der Innenstadt – und wurde vom Verfassungsgerichtshof darin bestätigt. Die Stadt will den Bereich dennoch behalten. Jetzt muss nachgebessert werden.
Gesetzeswidrig ist eine Ladezone mitten in der Salzburger Innenstadt. Zu diesem Schluss ist der Verfassungsgerichtshof gekommen, nachdem Lenker gegen Strafzettel Einspruch eingelegt haben. Damit riskierten sie zwar die doppelte Strafe, kippten im Endeffekt aber eine 13 Jahre alte Verordnung der Stadt.
„Als das damals erlassen wurde, gab es leider einen Formfehler“, erzählt Hermann Steiner, leitender Verkehrsjurist der Stadt Salzburg, auf Anfrage der „Krone“. Konkret geht es bei der Ladezone in der Haydnstraße um ein zehn Meter langes Stück am Ende einer Parkzone.
Nachweise und Befragung fehlen in der Verordnung
Um generell Ladezonen errichten zu können, müsse es ein „erhebliches wirtschaftliches Interesse von einem oder mehreren Unternehmen“ geben. Genau dieser Nachweis fehlt laut Gericht aber in der Verordnung von 2013. Genauso seien Nachweise für den Zeitraum, in dem diese Ladetätigkeiten nötig sind, nicht enthalten. Und die Ärztekammer – als Interessensvertretung der Mediziner in der Umgebung – wurde demnach damals ebenso nicht befragt.
Dass die Schilder auch nach dem am Montag veröffentlichten Urteil vor Ort noch stehen, ist kein Zufall. „Das wird jetzt wasserdicht gemacht“, verspricht Steiner. Er hält nach wie vor an der Ladezone fest: „Sie ist für die ganze Umgebung wichtig – von Unternehmen bis hin zu Anrainern, wenn diese etwas Größeres transportieren müssen“, ist er überzeugt. Bis die neue Verordnung greift, seien allerdings noch einige Schritte nötig.
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