Trotz wachsender Erwartungen und anhaltendem Druck von Opferrechtsorganisationen wird es während des bevorstehenden Staatsbesuchs des britischen Königspaares in den Vereinigten Staaten kein Treffen mit Betroffenen des Epstein-Skandals geben. Der Grund liegt nicht in mangelndem Willen, sondern in klaren rechtlichen Grenzen.
Im Vorfeld der Reise, die das britische Königspaar vom 27. bis 30. April nach Washington D.C., New York und Virginia führt, gab es Spekulationen, Königin Camilla könnte sich im Rahmen des dreitägigen Aufenthalts mit Opfern von Jeffrey Epstein austauschen. Hinter den Kulissen soll es erste Überlegungen gegeben haben, die Gespräche befanden sich jedoch offenbar noch in einem sehr frühen Stadium. Nun steht fest: Das Treffen wird nicht stattfinden.
Diese Entscheidung dürfte insbesondere den US-Kongressabgeordneten Ro Khanna sowie die Familie von Virginia Giuffre enttäuschen, die sich wiederholt für einen direkten Austausch mit dem Königspaar eingesetzt hatten.
Rechtliche Grenzen lassen keinen Spielraum
Ausschlaggebend ist die verfassungsrechtliche Rolle des britischen Monarchen. Solange in Großbritannien Ermittlungen im Zusammenhang mit Epstein laufen, ist es dem König strikt untersagt, sich in irgendeiner Form einzubringen oder auch nur den Anschein einer Einflussnahme zu erwecken. Ein persönliches Treffen mit Betroffenen könnte genau das suggerieren – und damit potenziell laufende Verfahren gefährden.
Andrew Mountbatten-Windsor, der jüngere Bruder von König Charles, wurde an seinem 66. Geburtstag im Februar kurzzeitig im Zusammenhang mit Epstein-Vorwürfen verhaftet. Ihm wird Amtsmissbrauch vorgeworfen, da er interne Regierungspapiere an Epstein weitergegeben haben soll.
Camilla engagiert seit Jahren
Zwar hatten Opferhilfsorganisationen gezielt den Kontakt zu Camilla gesucht, die sich seit Jahren für Frauenrechte engagiert und internationale Anerkennung genießt. Im Februar lud sie die Missbrauchs-Überlebende Gisèle Pelicot zu einem Gespräch zu sich ein.
Ein solches Treffen hätte aus Sicht vieler ein starkes Zeichen gesetzt. Doch juristisch ist die Lage eindeutig.
Eine mit dem Königshaus vertraute Quelle betonte gegenüber der Nachrichtenagentur PA, man habe großes Verständnis für die Anliegen der Betroffenen. Gleichzeitig gelte jedoch der Grundsatz, dass nichts unternommen werden dürfe, was laufende Ermittlungen beeinflussen oder die Chancen der Opfer auf Gerechtigkeit schmälern könnte.
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