Ein betrunkener Handwerker schlug in der Innenstadt von Feldkirch (Vorarlberg) auf einen Studenten ein, weil dieser ihn angeblich mit Blicken provoziert hatte. Der Fall wurde nun am Landesgericht verhandelt.
Ein Auftritt, der sitzt – und zwar leider nicht nur im übertragenen Sinn: Dass es sich beim Angeklagten um ein echtes Kraftpaket handelt, war selbst in Arbeitskleidung kaum zu übersehen. Diese Erfahrung musste auch ein 22-jähriger Student im vergangenen Sommer in der Feldkircher Innenstadt machen. „Ich hatte mich an jenem Abend mit ein paar Freunden getroffen“, schildert er am Montag ruhig beim Prozess am Landesgericht Feldkirch.
Schon damals fiel der spätere Täter weniger durch Charme als durch seinen Alkoholisierungsgrad auf. Mit einem wenig einladenden „Was luagen ihr so blöd?“ verschaffte er sich Gehör – allerdings ohne den gewünschten Effekt. Die Gruppe ignorierte ihn.
Auswahlverfahren der besonderen Art
Doch der Mann ließ nicht locker, mischte sich plötzlich unter die jungen Leute, schüttelte Hände und startete ein skurriles Auswahlverfahren: „Ene mene muh und raus bist du!“ – mit einem Ergebnis, das alles andere als verspielt war. Der Student wurde zur Zielscheibe und kassierte eine Ohrfeige, die es in sich hatte. Die Folgen: Krankenhaus statt Heimweg.
Ich habe seither häufiger Tinnitus. Außerdem höre ich auf dem beschädigten Ohr schlechter.
Das Opfer vor Gericht
Die Diagnose fiel übel aus, der 22-Jährige hatte eine Trommelfellperforation am linken Ohr erlitten. „Ich habe seither häufiger Tinnitus. Außerdem höre ich auf dem beschädigten Ohr schlechter“, berichtet das Opfer. Für diese „nachhaltige Erinnerung“ an jenen Sommertag fordert er 1000 Euro Schmerzensgeld – „damit ist dann auch alles abgegolten“.
Bereits mehrere Vorstrafen
Der Angeklagte selbst gibt sich indes wenig erinnerungsfreudig: „Ich kann mich nicht an den Vorfall erinnern.“ Sollte er es dennoch gewesen sein, wolle er das „natürlich“ zahlen. Ein bemerkenswerter Zugang – insbesondere, wenn man einen Blick auf seine Vorstrafenliste wirft, die bereits vier Einträge umfasst. Von einem Lerneffekt kann hier wohl nicht gesprochen werden.
Richterin Verena Wackerle zeigte sich von den Erinnerungslücken wenig beeindruckt und verurteilte den Maurer wegen schwerer Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung von 6500 Euro Geldstrafe. Zusätzlich sind 1000 Euro an das Opfer zu zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig – und die Lektion hoffentlich diesmal nachhaltiger.
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