Der Geschäftsführer der 2022 in Konkurs geschlitterten RSG Wohnbau GmbH in Bregenz stand nun vor Gericht. Ihm wurde vorgeworfen, Gläubigerinteressen fahrlässig beeinträchtig zu haben.
Im Zentrum des Prozesses am Landesgericht Feldkirch ging es um die Frage, ob die Buchhaltung der 2015 gegründeten GmbH ordnungsgemäß geführt oder ob bei den Einnahmen und Ausgaben so getrickst worden war, dass eine absehbare Pleite nicht nachweisbar war. In seiner Einvernahme gab der 51-jährige Angeklagte an, für bauliche Agenden und Kunden zuständig gewesen zu sein. In sein Aufgabengebiet seien auch Rechnungskontrolle und später Projektkalkulation gefallen. Nach dem Ausscheiden der beiden anderen Investoren als Geschäftsführer im Jahr 2021 sei er zwar alleiniger Geschäftsführer gewesen, dennoch habe man weiterhin als „Dreiergespann“ Liquiditätsberechnungen getätigt. Zudem sei er bei der Bank nie alleine zeichnungsberechtigt gewesen.
Mehrere Projekte nicht rechtzeitig fertiggestellt
Ein Jahr später, also 2022, geriet das Unternehmen massiv unter Druck, weil mehrere Wohnprojekte nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden. Käufer machten Verspätungsschäden geltend und verweigerten teilweise weitere Zahlungen. Ein Handwerksbetrieb erhielt offene Forderungen nicht bezahlt und leitete daraufhin rechtliche Schritte ein. Das Gericht setzte in weiterer Folge einen Zwangsverwalter ein. Der nun angeklagte Geschäftsführer erklärte damals, dass dadurch die Liquidität massiv belastet worden sei.
Bei der Eröffnung des Konkursverfahrens im November 2022 war zunächst von rund zwei Millionen Euro an Verbindlichkeiten die Rede. Im Laufe des Verfahrens erhöhten sich die von den Gläubigern angemeldeten Forderungen auf 4,7 Millionen Euro. Der Masseverwalter bestritt davon jedoch knapp 3 Millionen Euro, sodass nur 1,76 Millionen Euro anerkannt wurden. Die Gläubiger erhielten eine Quote von gerade einmal 0,55 Prozent.
Nicht alles Geld floss in die Konkursmasse
Besonders groß war der Ärger unter anderem auch deshalb, weil nicht alle früheren Geschäftspartner und Wohnungseigentümer von dem beinahe vollständigen Ausfall betroffen waren. Ein Dornbirner Rechtsanwalt beispielsweise hatte Eigentümer schon vor der Insolvenzeröffnung vertreten und so 400.000 Euro gerettet, sodass diese nicht in die Konkursmasse flossen.
Wenig überraschend nahm die Staatsanwaltschaft nach all den Vorfällen Ermittlungen gegen den damals verantwortlichen Geschäftsführer wegen grob fahrlässiger Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen auf. Beim Prozess am Donnerstag bekannte sich der Angeklagte aber nicht schuldig. „Rückwirkend betrachtet, war es im Sommer 2022 klar, dass wir zahlungsunfähig sind.“ Für ihn sei jedoch die Fertigstellung des Projekts im Vordergrund gestanden. Am frühen Donnerstagabend fiel das Urteil – Freispruch im Zweifel.
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