Meterhohe Flammen auf einem Privatgrundstück in Güssing im Burgenland haben Nachbarn in helle Aufregung versetzt. Eine Betreuerin entdeckte den Brand. Aus Sorge um die Sicherheit der Bewohner und Nachbarn wurden per Notruf die Polizei und die Feuerwehr zu Hilfe gerufen.
Zerbröckelte Mauerziegeln übereinandergestapelt, daneben fast verrostete Blechrohre, veraltete landwirtschaftliche Arbeitsgeräte und verwitterte Holzkisten, teils unter Plastikplanen verborgen – diesen Anblick im Garten eines Hauses in einem Ortsteil von Güssing hatten Anrainer monatelang erdulden müssen. Die Wiese glich einer illegalen Deponie, die laut den geltenden Vorschriften vom Eigentümer ordnungsmäßig geräumt werden müsste. Beschwerden bei den zuständigen Stellen seien jedoch lange Zeit ohne Folgen geblieben, hieß es.
Der Unrat auf dem Privatgrundstück, der bereits Ratten angelockt habe, sei in den vergangenen Wochen allerdings weniger geworden, wie die Nachbarn etwas erleichtert festgestellt haben. Nicht verschwunden ist lediglich ein Berg knorriger Äste und verdorrter Zweige, aufgetürmt wie für ein Osterfeuer.
„Neben Ihrem Haus brennt es lichterloh“
Dieser große Haufen wurde tatsächlich am Karsamstagnachmittag entzündet. Meterhohe Flammen loderten empor. Die Anrainer merkten vorerst nichts davon. Erst der Mitarbeiterin einer Wohlfahrtsorganisation fiel während ihrer Arbeit als Betreuerin in der Wohnsiedlung das unkontrollierte Feuer auf. „Neben Ihrem Haus brennt es lichterloh“, warnte die aufmerksame Mitarbeiterin die Nachbarn.
Übergreifen der Flammen befürchtet
Angst kam auf, dass die Flammen wegen des Windes dem Haus nebenan gefährlich nahekommen könnten. Aus Sorge um die Sicherheit wurde per Notruf Alarm geschlagen. Polizei und Feuerwehr mussten anrücken. Als die Einsatzkräfte auftauchten, beruhigte sich die angespannte Stimmung rasch.
Die Beamten und die Feuerwehrleute, welche die Lage fest im Griff hatten, klärten auf. Das Bundesluftreinhaltegesetz und die sogenannte Verbrennungsverbotsausnahme-Verordnung des Landeshauptmannes legen grundsätzlich fest, dass Brauchtumsfeuer nur erlaubt sind, wenn sie allgemein zugänglich sind. Ferner muss während des Abbrennens eine Aufsichtsperson durchgehend anwesend sein. Bei zu viel Wind sei das Abbrennen ohnehin verboten, wird erklärt.
Die Anrainer gehen laut Auskunft der Einsatzkräfte davon aus, dass dieser brenzlige Fall zu Ostern mit einer Anzeige gegen den Verursacher bei der Bezirkshauptmannschaft geahndet wird.
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