Tatort Schloss

Nächtliche Schlägerei: Golfer gegen Hochzeitsgäste

Gericht
20.04.2026 20:00

Ein junges Paar irrte sich im burgenländischen Hochzeitsschloss Halbturn im Zimmer – und jetzt sitzen sie vor Gericht. Denn drei Schweizer werfen ihnen vor, die Angeklagten hätten sie brutal attackiert. Besonders einer zierlichen Investment-Bankerin wird schlimme Gewalt vorgeworfen. Richtige Opfer dürften die Golfer aber nicht sein ...

Schon beim ersten Blick auf die Zeugen im Landesgericht Eisenstadt lässt sich klar erkennen, wer körperlich überlegen ist. Die Version der Anklage: Drei massige Schweizer sollen bei einem Golfurlaub im burgenländischen Schloss Halbturn – zu dem sie von einem Lokalpolitiker eingeladen wurden – von einem jungen Paar, das eine Hochzeit besuchte, einfach so verprügelt worden sein.

Körperverletzung, Sachbeschädigung und mehr
Auf der Anklagebank sitzen schon den zweiten Tag eine zierliche Investment-Bankerin und ihr Lebensgefährte. Besonders der 36-Jährigen wird ein Konvolut an Straftaten vorgeworfen – von schwerer Körperverletzung über Sachbeschädigung bis zur Verleumdung. Ihr droht eine lange Haftstrafe.

Anwalt Alexander Prenner verteidigt die junge Investment-Bankerin.
Anwalt Alexander Prenner verteidigt die junge Investment-Bankerin.(Bild: MPW Rechtsanwälte)

Etwas, was sich die junge Frau überhaupt nicht erklären kann. Denn sie seien es gewesen, die attackiert worden sind. Und auch der medizinische Gutachter stellt fest, die Verletzungen, die die angeblichen Opfer angaben, können nicht von dem Vorfall im Hochzeitshotel stammen.

Einfach im Zimmer geirrt
Verteidiger Alexander Prenner ist sicher: „Der einzige Fehler war, dass sie sich im Zimmer geirrt haben.“ Und zwar platzten sie mitten in der Nacht unabsichtlich ins Zimmer der Schweizer, als sie ihr eigenes nicht gefunden haben. Und wer hat dann wen zuerst attackiert?

Die Richterin kommt jedenfalls zu dem Schluss: Das angeklagte Paar war es nicht. Es gibt einen nicht rechtskräftigen Freispruch für die 36-Jährige. Ihr Freund (40) fasst drei Monate bedingte Haft wegen unter anderem gefährlicher Drohung aus – dass er zur Verteidigung seiner Freundin ausfallend wurde, gab er bereits am ersten Prozesstag zu. Ebenfalls nicht rechtskräftig.

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