Trotz neuer Regeln

Sozialhilfe: Zahl der Härtefälle stark angestiegen

Wien
07.04.2026 15:00

Vor allem subsidiär Schutzberechtigte, die seit Jänner offiziell keine Sozialhilfe mehr erhalten, werden über Umwege weiter unterstützt.

Nur noch die Grundversorgung, statt die dreimal so hohe Mindestsicherung – seit Jänner erhalten Flüchtlinge mit dem Status „Subsidiär Schutzberechtigte“ keine volle Sozialhilfe mehr. Und obwohl diese Menschen einer regulären Arbeit nachgehen dürften, sind viele in ein tiefes finanzielles Loch gefallen – was auch an den mangelnden Deutschkenntnissen liegt.

Viele Zugewanderte, die sich in manchen Medienbeiträgen über die gestrichene Subvention beklagt haben, sprechen selbst nach vielen Jahren in dieser Stadt kein Wort unserer Sprache.

Ganz im Stich lässt die Stadt Wien diese Fälle aber nicht – auch hier erhalten subsidiär Schutzberechtigte weiterhin Geld. Wieso? Das beantwortet das Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) so: „Förderungen zur Vermeidung sozialer Härte werden bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß dem Wiener Mindestsicherungsgesetz gewährt. Die Förderung soll die Leistung zur Deckung des Lebensunterhaltes und den Wohnbedarf, die Krankenversicherung sowie gegebenenfalls eine Leistung in der Höhe der Mietbeihilfe analog den Mindeststandards in diesen besonderen Situationen decken.“

Wichtiger Hinweis: „Besondere Berücksichtigung finden etwa Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Diese sind auch die Hauptgruppe der Bezieher.“

Diese Personen stecken hinter den Zahlen
Seit Jänner und seit der neuen Flüchtlingsregel ist die Zahl dieser Härtefälle stark gestiegen. Im Jänner waren es 87 unterstützte Bedarfsgemeinschaften (Vergleich zum Vorjahr: 93). Im Februar 86 (2025: 90).

Dann der große Sprung im März: 138 (Vergleich 2025: 97). Also um 41 mehr. Hackers Büro dazu: „Zuletzt waren in diesen Bedarfsgemeinschaften 85 subsidiär Schutzberechtigte Personen, davon 30 Frauen und 31 Minderjährige von einer Härtefallregelung umfasst.“

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