Falsche Angaben

Einige Flüchtlinge schummeln bei Mindestsicherung

Wien
30.01.2026 19:00

Um in Wien die volle Mindestsicherung zu kassieren, geben einige Flüchtlinge beim Antrag einen falschen Aufenthaltstitel an. Das fliegt immer auf – bleibt aber ohne Konsequenzen.

Seit 1. Jänner haben sich für mehr als 9000 Flüchtlinge die Finanzverhältnisse geändert. Sie sind subsidiär Schutzberechtigte – heißt: Ihr Asylantrag wurde zwar mangels Verfolgung abgewiesen, aber weil deren Leben im Herkunftsland bedroht wird, dürfen diese Personen bleiben.

Aber Wien hat den Sparstift auch bei der Mindestsicherung angesetzt. Schutzberechtigte erhalten nicht mehr die volle Mindestsicherung, sondern die weitaus geringere Grundversorgung.

Der Unterschied ist wie Tag und Nacht. Rund 1200 Euro vorher, 400 Euro heute. Weil subsidiär Schutzberechtigte aber vom Gesetz her arbeiten dürfen, wäre freilich die Erwerbstätigkeit eine Alternative zu den Sozialleistungen.

Falsche Angaben
Jetzt erfuhr die „Krone“: Einige Flüchtlinge versuchen ihr Glück und geben beim Online-Antrag einen falschen Aufenthaltstitel an. Sie können frei wählen – zwischen Österreichischer Staatsbürger, EU/EWR-Bürger, Asylberechtigter, Drittstaatsangehöriger, subsidiär Schutzberechtigter oder Sonstige wie Asylwerber usw.

Und so kommt es mitunter zu falschen Angaben. Subsidiär Schutzberechtigte übermitteln an die Behörden Aufenthaltstitel Asylberechtigter, weil die nämlich die volle Mindestsicherung kassieren – und nicht die reduzierte Grundversorgung.

Antrag wird abgelehnt – sonst passiert nichts
Erfolg hat das freilich nicht. Das System der Stadt erkennt sofort am Namen, ob es sich um eine korrekte Angabe handelt oder nicht.

Das bestätigt auch die Stadt: „Wie bei allen Formularen kommt es auch bei unseren vor, dass sie falsch ausgefüllt werden. Wenn im Zuge eines Mindestsicherungsantrages bewusst oder unbewusst falsche Angaben gemacht werden, egal ob Einkommen, Aufenthaltstitel oder andere, fällt das bei der individuellen Fallprüfung jedes einzelnen Antrags sofort auf“, heißt es aus dem Büro von Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ).

Mit Konsequenzen oder einer behördlichen Verfolgung haben die Flüchtlinge nicht zu rechnen. Erklärung: „Sind die Voraussetzungen für den Bezug der Mindestsicherung nicht gegeben, hat das einen ablehnenden Bescheid zur Folge.“ Sonst passiert nichts.

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